Juli 2010 Ι AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kabel BW
Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Im Breitspiel 2–4, 69126 Heidelberg, registriert im Handelsregister
des AG Mannheim unter der Handelsregisternummer HRA 333228 (nachfolgend „Kabel BW“), erbringt mittels
eines regional begrenzten Breitbandkommunikationsverteilnetzes („Breitbandnetz“) Telekommunikationsleistungen
und Mehrwertdienste. Über dieses Breitbandnetz bietet Kabel BW ihren Vertragspartnern
(„Kunden“) folgende Vertragsprodukte an:
– Kabelfernsehen und -hörfunk, analog und digital
– Internet- und Datentransferdienste (einschließlich des digitalen Kabelfernsehens)
– den Hausanschluss zur Anbindung an das von ihr betriebene Breitbandnetz sowie
– Sprachtelefonie und sonstige Telekommunikationsdienste sowie
– Mehrwertdienste (gemeinsam hiernach als die „Leistungen“ bezeichnet).
1.2 Kabel BW erbringt alle ihre angebotenen Leistungen ausschließlich auf der Grundlage
– des jeweiligen Einzelvertrages über das gewählte Vertragsprodukt
– dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“)
– der für die jeweils vom Kunden gewählten Vertragsprodukte geltenden ergänzenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Zusatzbedingungen“)
– der Leistungsbeschreibung für das jeweilige Vertragsprodukt
– der Preisliste von Kabel BW, die der Kunde durch Erteilung der Bestellung (bzw. Abschluss des Einzelvertrags)
oder Inanspruchnahme der Leistungen anerkennt.
Die Geltung abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden ist selbst im Fall der Leistung ausgeschlossen,
auch wenn Kabel BW ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird,
gelten die AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen (insbesondere bezüglich künftig beauftragter
weiterer Vertragsprodukte) der Parteien über Telekommunikationsleistungen (ggf. ergänzt durch weitere oder
andere Zusatzbedingungen), auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Soweit Zusatzbedingungen für einzelne Vertragsprodukte abweichende Regelungen gegenüber diesen AGB
enthalten, haben die Zusatzbedingungen Vorrang.
2 Änderungen von Geschäftsbedingungen
2.1 Kabel BW kann diese AGB ändern, soweit durch unvorhersehbare Entwicklungen, die Kabel BW nicht veranlasst
und auf die Kabel BW auch keinen Einfluss hat, die bei Vertragsschluss bestehende Ausgewogenheit des
Vertragsverhältnisses in nicht unbedeutendem Maße gestört wird. Nicht von der Anpassung umfasst sind
wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, wie beispielsweise über Art und Umfang der vereinbarten
Leistungen und über die Vertragslaufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung.
2.2 Kabel BW kann die Leistungsbeschreibungen ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich und dem
Kunden zumutbar ist und von den bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungsbeschreibungen nicht erheblich
abgewichen wird. Ein triftiger Grund ist gegeben bei technischen Neuerungen für die geschuldeten Leistungen
oder wenn Dritte, von denen Kabel BW zur Leistungserbringung notwendige Vorleistungen bezieht, ihr
Leistungsangebot ändern.
2.3 Kabel BW kann die für die in Ziffer 1.1 genannten Leistungen vereinbarten Preise anpassen, soweit dies zum
Ausgleich von Kostensteigerungen erforderlich ist, z. B. wenn die Kosten für die Beschaffung der zur Leistungserbringung
notwendigen Vorleistungen Dritter gestiegen sind.
2.4 Kabel BW wird dem Kunden beabsichtigte Anpassungen nach Ziffern 2.1 bis 2.3 mindestens sechs Wochen
vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail oder schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
der Anpassungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen
nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich, gelten die Änderungen als genehmigt und werden zum
Zeitpunkt des Inkrafttretens Vertragsbestandteil. Kabel BW wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf
diese Folgen besonders hinweisen.
3 Vertragsschluss
3.1 Alle Angebote von Kabel BW sowie die hierzu gehörigen Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend.
3.2 Ein Vertrag über die Erbringung von Leistungen zwischen Kabel BW und dem Kunden kommt zustande durch
eine schriftlich (per Brief oder Telefax) oder elektronisch erteilte Bestellung unter Verwendung des für das
entsprechende Vertragsprodukt vorgesehenen Bestellformulars oder durch eine telefonisch erteilte mündliche
Bestellungserklärung (Angebot) und der Annahme durch Kabel BW durch Zusendung einer Auftragsbestätigung.
Die Freischaltung von Leistungen durch Kabel BW steht dem Versand einer Auftragsbestätigung gleich.
3.3 Kabel BW ist berechtigt, den Vertragsschluss abhängig zu machen von
(i) der Vorlage einer Einverständniserklärung des Grund- oder Wohnungseigentümers zur Errichtung des
Kabel-, Internet- oder Hausanschlusses auf seinem Grundstück, in seinem Gebäude oder in seiner Wohnung
(vgl. Ziffer 6.2).
(ii) der positiven Prüfung, dass das Grundstück oder die Wohnung des Kunden unter Berücksichtigung der
örtlichen Gegebenheiten auch mit für Kabel BW akzeptablem wirtschaftlichem Aufwand an das Breitbandnetz
angeschlossen werden kann.
(iii ) dem positiven Ergebnis einer Kreditwürdigkeitsprüfung des Kunden nach Ziffer 13. Kabel BW führt die
Prüfungen nach (ii) und (iii) kurzfristig, normalerweise binnen 3 Werktagen nach Zugang der Bestellung
des Kunden bei Kabel BW durch.
4 Leistungsumfang, -änderung und -einschränkung
4.1 Kabel BW ermöglicht dem Kunden den Zugang zu ihrer bestehenden Kommunikations-Infrastruktur und der
Nutzung ihrer Vertragsprodukte bzw. Leistungen. Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich
aus dem jeweiligen Einzelvertrag und den jeweiligen Leistungsbeschreibungen, diesen AGB, eventuell anwendbaren
Zusatzbedingungen sowie den jeweils geltenden Preislisten.
4.2 Soweit Kabel BW entgeltfreie Leistungen erbringt, können diese jederzeit mit oder ohne Vorankündigung
eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
4.3 Die Leistungsverpflichtung von Kabel BW gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit
Vorleistungen, soweit Kabel BW mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen
hat und die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Leistung nicht auf einem Verschulden von Kabel BW
beruht. Als Vorleistungen im Sinne dieses Absatzes gelten sämtliche benötigten Hardware- und Softwareeinrichtungen,
-installationen und sonstige technische Leistungen Dritter, z. B. Fernsehsignale.
4.4 Kabel BW behält sich das Recht vor, ihre Dienste aus zwingenden technischen oder betrieblichen Gründen in
dem erforderlichen, auch dem Kunden zumutbaren Umfang zu ändern, soweit die Situation für Kabel BW nicht
anders mit vertretbarem Aufwand wirtschaftlich lösbar oder sonst unvermeidlich ist.
4.5 Bei der Bereitstellung/Inanspruchnahme von Leistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können
ausländische Gesetze, Verordnungen oder sonstige landesspezifische Besonderheiten oder übertragungstechnische
Gegebenheiten dazu führen, dass der Vertrag nicht in der vorgesehenen Art und Weise durchgeführt
werden kann bzw. Anpassungen des Einzelvertrages erforderlich werden.
4.6 Art und Umfang der Leistungen von Kabel BW sowie deren jeweils vereinbarte Beschaffenheit ergeben sich
aus den zwischen den Parteien getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und
Leistungscharakteristika der Leistungen, wie sie insbesondere dem vom Kunden ausgefüllten Bestellformular,
den Leistungsbeschreibungen, der Preisliste sowie diesen AGB und eventuell weiteren Zusatzbedingungen
zu entnehmen sind. Die Angaben in diesen oder anderen von Kabel BW den Kunden überlassenen Dokumenten
oder Unterlagen enthalten keinesfalls eine Garantieübernahme für eine besondere Beschaffenheit
der Leistungen von Kabel BW.
4.7 Kabel BW übermittelt die Fernseh- und Hörfunksignale bzw. die Telekommunikationssignale bis zu einem von
den Parteien vereinbartem Übergabepunkt.
5 Voraussetzungen für die Leistungserbringung
5.1 Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind
(i) ein Hausanschluss
(ii) der Anschluss an das Breitbandnetz gemäß den Zusatzbedingungen Kabelanschluss sowie
(iii) eine vom gewählten Vertragsprodukt abhängige Hausinnenverkabelung
(Verkabelung von Hausübergabepunkt bis zur Anschlussdose).
5.2 Sowohl für den Hausanschluss als auch für eine ggf. notwendige Hausinstallation hat der Kunde auf Anforderung
von Kabel BW die Genehmigung des Hauseigentümers oder eines anderen diesbezüglichen Rechtsinhabers
einzuholen. Diese Genehmigung erfolgt im Wege eines Gestattungsvertrages, der zwischen dem
Eigentümer bzw. Rechteinhaber und Kabel BW geschlossen wird (vgl. auch Ziffer 3.3 [i]).
6 Leistungstermine und Fristen
6.1 Leistungstermine und -fristen für den Beginn der Leistungen sind nur verbindlich, wenn Kabel BW diese ausdrücklich
schriftlich bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einfluss liegenden Voraussetzungen
zur Ausführung der Leistung durch Kabel BW getroffen hat. Leistungsfristen beginnen mit dem Datum des
Vertragsschlusses (Freischaltung der Leistungen bzw. Zusendung der Vertragsbestätigung; vgl. Ziffer 3.2)
6.2 Unvorhersehbare, unvermeidbare, außerhalb des Einflussbereichs von Kabel BW liegende und von Kabel BW
nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Unterbrechungen
der Stromversorgung und Ausfall von Telekommunikationsverbindungen entbinden Kabel BW für
ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Falls die Störung länger als zwei Wochen dauert, können
beide Parteien den Vertrag außerordentlich kündigen.
7 Wartung, Entstörung, Verfügbarkeit
7.1 Für Service-Anfragen und Störungsmeldungen steht dem Kunden das Kunden Service-Center der Kabel BW
täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr zur Verfügung.
7.2 Kabel BW wird den Kunden in jedem Fall von einer längeren vorübergehenden Leistungseinstellung oder
-beschränkung unterrichten. Diese Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Unterrichtung nach den jeweiligen
Umständen objektiv vor Beginn der Leistungseinstellung oder -beschränkung nicht möglich ist oder die
Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen verzögern würde.
7.3 Kabel BW behält sich vor, ohne weitere Ankündigung in der Zeit von 2:00 Uhr bis 6:00 Uhr Wartungs- und
Instandhaltungsarbeiten an ihren technischen Anlagen, Leitungen und ihrem Netzwerk zur Aufrechterhaltung
bzw. Verbesserung der bereitgestellten Versorgungsleistung durchzuführen. In diesem Zeitraum (Wartungsfenster)
kann es zu Leistungseinstellungen oder -beeinträchtigungen im Betrieb kommen, die den Kunden
jedoch nicht zur Minderung der geschuldeten Vergütung berechtigen.
7.4 Sofern dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung
der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes oder der Vornahme betriebsbedingter
oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist, ist Kabel BW berechtigt, ihre Leistungen zu unterbrechen,
in der Dauer zu beschränken oder die Leistung in sonstiger Weise zeitweise, teilweise oder auch ganz
einzustellen.
7.5 Der Kunde ist im Falle unerheblicher oder kurzzeitiger Leistungsunterbrechungen nicht zur Minderung des
geschuldeten Entgelts berechtigt.
7.6 Kabel BW wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der vorliegenden technischen und betrieblichen
Möglichkeiten innerhalb der Regelentstörungszeit beseitigen (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis
18.30 Uhr und samstags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, soweit diese Tage keine gesetzlichen Feiertage sind).
7.7 Der Kunde verpflichtet sich, Störungen der von ihm genutzten Leistungen sowie Störungen an den von Kabel BW
zur Verfügung gestellten Geräten und überlassenen Einrichtungen der Kabel BW unverzüglich anzuzeigen und
nur von Kabel BW beseitigen zu lassen. Kabel BW ist berechtigt, nach eigener Wahl zu reparieren oder Ersatzgeräte
zur Verfügung zu stellen. Der Kunde wird Kabel BW bei der Feststellung der Ursachen der Störungen
sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang unterstützen.
7.8 Kabel BW nimmt sich im Rahmen ihrer technischen Einrichtungen und betrieblichen Möglichkeiten jeder Störungsmeldung
an. Tritt eine Störung durch Verschulden des Kunden bzw. von seinem Risikobereich zuzurechnenden
Dritten auf, so ist Kabel BW von der Entstörungspflicht befreit. Soweit in diesen Fällen eine Entstörung
durch Kabel BW möglich ist und der Kunde eine Entstörung durch Kabel BW wünscht, hat der Kunde die Kosten
der Entstörung gemäß der beiliegenden Preisliste von Kabel BW zu tragen.
7.9 Der Kunde verpflichtet sich, nach Abgabe einer Störungsmeldung die bei Kabel BW durch die Überprüfung
der Störungsmeldung entstandenen Kosten zu ersetzen, sofern keine Störung im Netz oder an Geräten von
Kabel BW vorlag oder die Störung nicht auf einem Fehler der von Kabel BW erbrachten Leistungen beruht und
der Kunde dies erkannte oder grob fahrlässig nicht erkannte. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Störung
an Geräten des Kunden auftritt.
7.10 Sofern der Kunde entgegen den vorgenannten Bestimmungen eine Entstörung selbst oder durch Dritte vornehmen
lässt, wird Kabel BW von der Verpflichtung zur Entstörung frei und haftet nicht für etwaige Mangelfolgeschäden,
die durch fremde Reparaturleistungen zumindest mitverursacht wurden. Kabel BW trägt keine
Kosten oder Kostenanteile, wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Genehmigung einen Dritten mit einer
Reparatur beauftragt.
8 Entgelte und Zahlungsbedingungen
8.1 Die jeweils gültigen Preise für die Leistungen ergeben sich aus der dem Kunden bei Vertragsschluss für die
jeweils vereinbarte Leistung übermittelten bzw. bei Preisänderungen nach Ziffer 2 dem Kunden mitgeteilten
Preisliste von Kabel BW. Sämtliche Preisangaben beinhalten den jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuersatz.
Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis findet sich auf der Internetseite von
Kabel BW (www.kabelbw.de) sowie in den Geschäftsstellen.
8.2 Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit der Freischaltung der Leistungen bzw. der tatsächlichen Erbringung
der Leistungen.
8.3 Kabel BW stellt dem Kunden die im Einzelvertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Vertragsprodukte und sonstigen
Leistungen zu den im Einzelvertrag und der/den Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Preisen und Konditionen
inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grundpreis als auch
die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen) Entgelte, soweit diese für die betroffenen Vertragsprodukte
erhoben werden.
8.4 Kabel BW stellt ihre nutzungsunabhängigen Leistungen – insbesondere monatliche Pauschal- oder Festpreise,
Grundgebühren, Flatrate-Tarife – im Voraus zum Ersten des jeweils folgenden Kalendermonats in Rechnung.
Nimmt der Kunde solche Leistungen nur während eines Teils des Monats in Anspruch, so wird das Entgelt
auch nur anteilig pro Tag der Inanspruchnahme mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet. Ein voller
monatlicher Preis wird berechnet, wenn der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf von 30 Kalendertagen
kündigt, dies gilt nicht bei einer Kündigung aus wichtigem Grund. Nach besonderer Vereinbarung kann der
Kunde den Preis auch jährlich im Voraus zahlen.
8.5 Nutzungsabhängige Entgelte sowie alle sonstigen Entgelte (auch z. B. für die erstmalige Bereitstellung von
Leistungen) werden von Kabel BW (in der Regel monatlich für den Vormonat) nach Erbringung der Leistungen
in Rechnung gestellt.
8.6 Die Rechnung und der Einzelverbindungsnachweis werden dem Kunden kostenlos in elektronischer Form zur
Verfügung gestellt (nachfolgend „Online-Rechnung“ genannt). Der Kunde erhält eine an seine E-Mail-Adresse
gerichtete Online-Rechnung. Mit Erhalt dieser E-Mail gilt die Online-Rechnung als zugegangen. Sofern der Kunde
anstelle der Online-Rechnung eine Rechnung in Papierform wünscht, wird hierfür eine monatliche Gebühr gemäß der
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste fällig; dies gilt jedoch dann nicht, wenn ein nach § 14
UStG vorsteuerabzugsberechtigter Kunde seinem zuständigen Finanzamt auf dessen Verlangen eine Rechnung in
Papierform vorlegen muss. Der Einzelverbindungsnachweis wird auf Verlangen des Kunden kostenlos in Papierform
zur Verfügung gestellt, es sei denn die Bestellung des Produktes, für das der Kunde den Einzelverbindungsnachweis
in Papierform verlangt, erfolgte über das Internet oder es werden im Rahmen der Vertragsbeziehung regelmäßig
Verbindungen zum Internet abgerechnet. In den beiden letztgenannten Fällen wird für einen Einzelverbindungsnachweis
in Papierform eine monatliche Gebühr gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste fällig.
8.7 Sämtliche Vergütungen werden spätestens nach Ablauf von fünf Tagen nach Zugang der Online-Rechnung (vgl.
Ziffer 8.6) bzw. der Rechnung in Papierform fällig und sind ohne Abzug zahlbar.
8.8 Kabel BW zieht den Rechnungsbetrag per Einzugsermächtigung vom Konto des Kunden fünf Tage nach Zugang
der Online-Rechnung bzw. der Papierrechnung ein. Für jede mangels Deckung vom Kunden verschuldete Rücklastschrift
erhebt Kabel BW ein Dienstleistungsentgelt in Höhe der jeweils von der Bank des Kunden gegenüber
Kabel BW erhobenen Gebühr. Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung (z. B. bei Zahlung per Überweisung
oder Scheck), kann Kabel BW für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs
ein Zusatzentgelt für die administrative Abwicklung jedes zu verbuchenden Zahlungsvorganges nach
der entsprechenden bei Vertragsschluss gültigen Preisliste verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen,
nachzuweisen, dass Kabel BW kein oder ein geringer Schaden als das Zusatzentgelt entstanden ist.
8.9 Wird Kabel BW nach dem Vertragsschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar
(etwa weil der Kunde in Zahlungsverzug gerät), so ist Kabel BW berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur
gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Werden die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist (von mindestens zwei Wochen) nicht erbracht, so
kann Kabel BW den Vertrag fristlos kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt Kabel BW ausdrücklich
vorbehalten.
8.10 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc.
werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben oder mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.
Sofern der Kunde dies ausdrücklich wünscht und keine offenen Forderungen von Kabel BW bestehen, erfolgt
die Rückerstattung auf eine von ihm zu benennende Bankverbindung.
8.11 Zur Aufrechnung gegen Forderungen von Kabel BW ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der
Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht, unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist.
9 Zahlungsverzug
9.1 Zahlt der Kunde aus Gründen, die er jeweils zu vertreten hat, den Rechnungsbetrag nicht bei Fälligkeit (vgl.
Ziffer 8.7) bzw. ist der Rechnungsbetrag nicht einziehbar (vgl. Ziffer 8.8) gerät der Kunde in Verzug.
9.2 Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug (vgl. Ziffer 9.1), ist Kabel BW berechtigt, Verzugszinsen in jeweils
gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt vorbehalten.
9.3 Kabel BW ist berechtigt, sich aus einer vom Kunden geleisteten Sicherheit zu befriedigen, wenn der Kunde
mit einer Zahlung im Verzug ist. Nimmt Kabel BW die Sicherheit in Anspruch, ist der Kunde verpflichtet, sie
unverzüglich auf die ursprüngliche Höhe aufzufüllen, wenn der Vertrag fortgesetzt wird.
9.4 In jedem Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ist Kabel BW zu einer neuerlichen Prüfung der Kreditwürdigkeit
des Kunden nach Ziffer 12 berechtigt. Ergeben sich jetzt Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden (vgl. Ziffer
12), kann Kabel BW entsprechende Sicherheiten fordern oder Beschränkungen ihrer Leistungen einführen.
9.5 Im Übrigen kommt eine Sperre des Zugangs/Anschlusses nach Ziffer 10 in Betracht.
10 Sperre der Leistungen
10.1 Kabel BW ist berechtigt, die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise
zu sperren, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 75,– Euro in Verzug ist,
eine gegebenenfalls geleistete Anzahlung oder Sicherheit verbraucht ist und Kabel BW dem Kunden diese Sperre
mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich unter Hinweis auf die Möglichkeit, Rechtsschutz vor den Gerichten zu
suchen, angedroht hat. Eine Sperre ohne Ankündigung und Einhaltung der Wartefrist ist möglich, wenn das Vertragsverhältnis
wirksam gekündigt wurde oder wenn wegen einer im Vergleich zu den vorangegangenen sechs
Abrechnungszeiträumen besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung
von Kabel BW in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde
diese Entgeltforderung beanstanden wird bzw. Entgelte für erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder
nicht rechtzeitig entrichten wird.
10.2 Die Sperre wird von Kabel BW zunächst auf abgehende Telekommunikationsverbindungen beschränkt. Dauert
der Grund, der zur Sperrung geführt hat, nach einem Zeitraum von einer Woche nach Durchführung der Sperre
noch an, darf Kabel BW den Netzzugang des Kunden insgesamt sperren.
10.3 Im Falle einer Sperre ist Kabel BW darüber hinaus berechtigt, dem Kunden Aufwendungsersatz in Höhe von
pauschal 20,– Euro in Rechnung zu stellen. Das Recht des Kunden, den Nachweis zu erbringen, dass überhaupt
kein oder nur ein geringerer Aufwand bei Kabel BW eingetreten ist, bleibt unberührt.
10.4 Kabel BW ist berechtigt, den Anschluss bzw. Zugang des Kunden ganz oder teilweise zu sperren, wenn eine Gefährdung
der Einrichtungen der Kabel BW, insbesondere des Breitbandnetzes bzw. des Internet- oder Telefonanschlusses,
durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit besteht
oder droht. Das Recht zur Sperrung besteht auch bei hinreichendem Verdacht einer solchen Gefährdung. Dem
Nutzer bleibt die Ausräumung des Verdachts unbenommen.
10.5 Der Kunde bleibt auch während einer auf seinem Verschulden beruhenden Sperre zur Zahlung des monatlichen
Entgeltes verpflichtet.
11 Beanstandungen
11.1 Der Kunde kann Rechnungen von Kabel BW innerhalb von 8 Wochen nach Zugang bei ihm (vgl. Ziffer 8.7)
beanstanden. Hierzu hat er den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegen. Die Beanstandung ist schriftlich
mit eigenhändiger rechtsverbindlicher Unterschrift an die in Ziffer 1.1 genannte Adresse zu senden. In
gleicher Weise und innerhalb der genannten Frist hat der Kunde die Vorlage eines Entgeltnachweises und
des Ergebnisses der technischen Prüfung zu verlangen, wenn er sie nachträglich und nicht zugleich mit der
Beanstandung verlangt. Im Fall berechtigter Beanstandungen findet Ziffer 8.10 entsprechende Anwendung.
11.2 Kabel BW ist vom Nachweis erbrachter Verbindungsleistungen bzw. von der Auskunft über Einzelverbindungen
befreit, wenn Verkehrsdaten aus technischen Gründen (bei SMS- und Daten-Diensten) oder auf Wunsch des
Kunden nicht gespeichert werden, oder nach Ablauf der 8-Wochen-Frist (Ziffer 11.1), ohne dass der Kunde eine
Beanstandung erhoben hat, oder wenn die Daten auf seinen Wunsch gelöscht wurden.
11.3 Für Entgeltforderungen, deren richtige Höhe nicht feststellbar ist, hat Kabel BW Anspruch auf das durchschnittliche
Entgelt aus den Rechnungen der sechs letzten unbeanstandeten Rechnungen; sind weniger Rechnungen
unbeanstandet geblieben oder sind weniger Rechnungen gestellt worden, ist deren Durchschnitt maßgebend.
11.4 Der Kunde ist auch zum Ausgleich aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte
Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit ihm diese Nutzung zuzurechnen ist.
12 Kreditwürdigkeitsprüfung
12.1 Bestehen vor oder nach Vertragschluss begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, weil aufgrund
der nach Ziffer 12.2 eingeholten Auskunft zu erwarten ist, dass die Durchsetzung von Forderungen gegenüber
dem Kunden mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein wird, insbesondere weil er mit Verpflichtungen
aus anderen (bestehenden oder früheren) Verträgen im Rückstand ist oder solche Verträge nicht vertragsgemäß
abgewickelt wurden oder vergleichbare Fälle vorliegen, kann Kabel BW die Stellung einer angemessenen
Sicherheit in Form einer verzinslichen Kaution oder einer selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EU ansässigen
Kreditinstitutes verlangen oder den Zugang zur ihren Leistungen dem Umfang nach beschränken, wenn
der Kunde die Sicherheit nicht oder nicht in ausreichender Höhe stellt oder auch eine solche Sicherheit keinen
ausreichenden Schutz vor Forderungsausfällen bietet (z. B. wenn der Kunde die eidesstattliche Versicherung
geleistet hat oder einer Aufforderung zu ihrer Abgabe nicht nachgekommen ist) oder sonst ein schwerwiegender
Grund vorliegt, z. B. wenn der Kunde unrichtige Angaben macht oder der begründete Verdacht besteht,
dass der Kunde die Leistungen in missbräuchlicher Absicht in Anspruch nimmt oder zu nehmen beabsichtigt.
Eine eventuell geleistete Sicherheit wird nach Beendigung des Vertragsverhältnisses freigegeben, wenn der
Kunde sämtliche Forderungen von Kabel BW beglichen hat.
12.2 Kabel BW arbeitet mit Kreditversicherungsgesellschaften und Wirtschaftsauskunfteien zusammen. Kabel BW
benennt dem Kunden auf Anfrage die Anschriften dieser Unternehmen, die dem Kunden auch Auskunft über
die Daten erteilen, die über ihn gespeichert sind. Diesen Unternehmen können Daten über Beantragung, Aufnahme
und Beendigung des Vertrages übermittelt werden und bei ihnen können Auskünfte über den Kunden
eingeholt werden. Kabel BW kann den Unternehmen auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung
dieses Vertrages (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid,
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln. Die Unternehmen speichern diese Daten, um den
ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden oder zu
Anschriften von Kunden zum Zweck der Schuldnerermittlung geben zu können.
13 Allgemeine Pflichten des Kunden
13.1 Der Kunde ist verpflichtet, in seiner Bestellung (vgl. Ziffer 3.2) wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten
zu machen sowie den Standort des Kabel-Modems nicht ohne vorherige schriftliche Anzeige an Kabel BW zu
verändern. Dem Kunden ist bewusst, dass eine Veränderung der Objektadresse dazu führen kann, dass im Falle
eines Notrufs die korrekte Zuordnung der Adressangaben nicht mehr möglich ist.
13.2 Der Kunde wird Kabel BW unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Geschäfts oder Wohnsitzes bzw.
sofern er Geschäftskunde ist, jede Änderung seiner Firma und Rechtsform und im Falle einer erteilten Einzugsermächtigung
seiner Bankverbindung schriftlich anzeigen. Auch Rufnummernänderungen oder Änderungen
von Anschlussarten sind Kabel BW unverzüglich mitzuteilen.
13.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von Kabel BW bestimmungsgemäß, sachgerecht und nach Maßgabe der
einschlägigen geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen, insbesondere dem Telekommunikationsgesetz (TKG)
und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet:
(i) Kabel BW unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlage (bspw. Änderung der privaten
Nutzung in gewerbliche Nutzung) zu informieren.
(ii) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Vertragsprodukte nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige
Handlungen zu unterlassen.
(iii) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig
oder künftig für die Inanspruchnahme einzelner oder aller Dienste erforderlich sein sollten.
(iv) anerkannten und aktuellen Grundsätzen der Datensicherheit, insbesondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) Rechnung zu tragen und diese zu befolgen.
(v) Kabel BW erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen
zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder
die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
(vi) nach Abgabe einer Störungsmeldung Kabel BW durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandene
Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im
Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag.
13.4 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von
Kabel BW auf Dritte übertragen.
13.5 Der Kunde:
(i) darf keine Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten auf seinem Grundstück am Breitbandnetz von Kabel BW
bis zum Übergabepunkt selbst durchführen oder von Dritten ausführen lassen. Hierzu gehört auch die
Anschaltung der Hausverteilanlage an den Übergabepunkt.
(ii) hat Kabel BW gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, durch technische Maßnahmen in der Hausverteilanlage
ihr Recht zu verwirklichen, den Kabelanschluss eines anderen zu sperren bzw. die Sperre aufzuheben.
14 Eigentum von Kabel BW
14.1 Je nach Vertragsprodukt und Erfordernis benötigt der Kunde zur Nutzung der von Kabel BW angebotenen
Leistungen zusätzliche Hardware, die je nach Vertragsprodukt von Kabel BW leih- oder mietweise überlassen
oder vom Kunden bei Kabel BW oder im Handel käuflich zu erwerben ist.
14.2 Von Kabel BW überlassene Hardware (Receiver, Modems etc.) steht im Eigentum von Kabel BW.
14.3 Kabel BW ist berechtigt, für die Überlassung von Hardware eine Hinterlegungsgebühr zu verlangen. Die Hinterlegungsgebühr
wird einmalig, grundsätzlich mit der nächsten monatlichen Rechnung erhoben. Die Rückerstattung
der Hinterlegungsgebühr erfolgt unverzinst bei Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der folgenden
monatlichen (Ab-)Rechnung.
14.4 Kabel BW behält sich vor, die Software/Firmware der überlassenen Hardware und/oder die Hardware jederzeit
für den Kunden kostenfrei zu aktualisieren.
14.5 Der Kunde ist verpflichtet, Kabel BW über sämtliche Beeinträchtigungen ihres Eigentumsrechts an der gemieteten
Hardware, wie z. B. den Receiver, bspw. durch Pfändung, Beschädigung oder Verlust unverzüglich zu informieren
und binnen zwei Tagen nach telefonischer Meldung auch schriftlich anzuzeigen. Hat der Kunde die Beeinträchtigung
zu vertreten, kann Kabel BW den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen.
14.6 Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, überlassene Hardware, einschließlich der an den Kunden
ausgehändigten Kabel und sonstigen Zubehörs auf eigene Kosten innerhalb von 14 Tagen an die Kabel BW, zurückzugeben.
Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nach Satz 1 nicht nach,
so wird Kabel BW dem Kunden diese Hardware einschließlich des genannten Zubehörs in Rechnung stellen.
14.7 Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden an der überlassenen Hardware oder den Verlust der überlassenden
Hardware zum Netto-Neuwert. Bei einer Nutzung dieser Geräte von mehr als einem Jahr werden pro abgelaufenem
Vertragsjahr 15 % des Netto-Neuwertes zugunsten des Kunden auf die Entschädigungssumme angerechnet.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Kabel BW kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
14.8 Kabel BW bleibt Eigentümer aller Kabel BW Service- und Technikeinrichtungen, einschließlich der von ihr installierten
Leitungsrohre, Glasfaserkabel, Schaltschränke und Multiplexer.
14.9 Der Kunde wird sicherstellen, dass Kabel BW bei Beendigung des Vertrages sämtliche Service- und Technikeinrichtungen
abbauen und abholen kann, sofern nicht schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.
15. Leistungsstörungen und Gewährleistung
15.1 Kabel BW gewährleistet, dass ihre Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit (vgl. Ziffer 4.6) aufweisen.
15.2 Hat Kabel BW die jeweilige Störung oder den Mangel zu vertreten oder dauern sie länger als 24 Stunden, ist der
Kunde zur anteiligen Minderung etwaiger monatlich zahlbarer nutzungsunabhängiger Entgelte berechtigt.
15.3 Im Übrigen hat der Kunde im Fall von Leistungsstörungen das Recht, den Vertrag zu kündigen und/oder Schadensersatz
statt der Leistung zu verlangen, sofern Kabel BW die Leistungsstörung zu vertreten hat und eine vom Kunden
gesetzte angemessene Frist zur einwandfreien (rechtzeitigen oder vereinbarten) Leistung erfolglos verstrichen ist.
15.4 Kabel BW wird Störungen ihrer Dienste und technischen Einrichtungen unverzüglich, auch nachts sowie an
Sonn- und Feiertagen, nachgehen und im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten
schnellstmöglich beseitigen. Im Übrigen gelten die Ziffern 7.1 und 7.6 ff.
16 Schadensersatz und Haftungsbeschränkung
16.1 Hält Kabel BW die wichtigsten technischen Leistungsdaten (vgl. Ziffer 4) ihrer Leistungen nicht ein, so ergeben
sich etwaige Entschädigungs- und Erstattungsregelungen aus den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) über Schadensersatzansprüche in Verbindung mit
den nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 16.
16.2 Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffern 16.3 und 16.4 wird die gesetzliche Haftung von Kabel BW für Schadensersatz
wie folgt beschränkt:
(i) Kabel BW haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren
Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
(ii) Kabel BW haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
16.3 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere
nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der
Leistungen, Arglist oder schuldhaft verursachten Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit.
16.4 Für Vermögensschäden ist die Haftung von Kabel BW nach der Ziffer 16.2 auf einen Höchstbetrag von 12.500,–
Euro je Kunde bzw. 10 Millionen Euro gegenüber der Gesamtheit der jeweils durch dasselbe schadenverursachende
Ereignis Geschädigten begrenzt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde. Übersteigen
die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, diese
Höchstgrenze, so wird jeder einzelne Schadensersatzanspruch in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe
aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
16.5 Die Ziffern 16.2 –16.4 finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung.
16.6 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
16.7 Kabel BW ist nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der mittels ihrer Leistungen von Dritten zu
erlangenden Inhalte (Informationen) verantwortlich.
16.8 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
Soweit die Haftung von Kabel BW ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
17 Nutzung durch Dritte
Der Kunde ist auch zum Ausgleich aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte
Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit ihm diese Nutzung zuzurechnen
ist. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass ihm die Nutzung nicht zuzurechnen ist. Zudem haftet der Kunde
für alle Schäden, die aus der befugten oder unbefugten Nutzung der Anschlüsse durch Dritte entstehen, soweit
er diese Nutzung zu vertreten hat. Innerhalb seines Verantwortungsbereichs obliegt dem Kunden der Nachweis,
dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
18 Laufzeit und Kündigung
18.1 Das Vertragsverhältnis hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, es sei denn, im Auftrag oder in den Zusatzbedingungen
wurde Abweichendes vereinbart bzw. festgelegt (z. B. 24-monatige Laufzeit). Die Vertragslaufzeit
verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht fristgerecht vor Ablauf
der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende
kündbar, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Die Kündigung bedarf der Schriftform nebst Unterschrift.
Ist mit dem Kunden ein Vertragsverhältnis über ein weiteres Vertragsprodukt von Kabel BW geschlossen, für
das der Kabelanschluss Voraussetzung ist, richten sich Laufzeit und Kündigung des Kabelanschlusses nach
Laufzeiten und Kündigung des weiteren Vertragsproduktes.
18.2 Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
18.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Für Kabel BW
liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn
– der Kunde seine Zahlungen einstellt oder zahlungsunfähig ist.
– die Kreditauskunft nach Ziffer 12 negativ ausfällt.
– der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Betrages der
geschuldeten Entgelte oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den
durchschnittlich geschuldeten Entgelten für zwei Monate entspricht, in Verzug kommt.
– die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt ist.
– der Kunde sonst schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.
– der Kunde gegen Pflichten verstößt, für deren Rechtsfolge in diesen AGB sonst die außerordentliche Kündigung
vorgesehen ist.
– sonst wichtige Gründe bestehen.
18.4 Kündigt Kabel BW das Vertragsverhältnis mit dem Kunden aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten
hat, so hat Kabel BW Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe der monatlichen Grundgebühr oder
des monatlichen Mindestentgeltes bei Tarifen ohne Grundgebühr, die vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
außerordentlichen Kündigung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin von dem Kunden zu zahlen
gewesen wären; dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Kabel BW ein Schaden nicht entstanden oder
geringer als die Pauschale ist.
18.5 Diese Ziffer 19 erfasst stets das gesamte Vertragsverhältnis und damit alle in Anspruch genommenen
Leistungen.
18.6 Der Kunde ist auch vor Ablauf der festen Laufzeit gemäß Ziffer 18.1 zur vorzeitigen Kündigung des Vertragsverhältnisses
über die konkret betroffene Leistung mit einer Frist von 6 Werktagen berechtigt, wenn der Kunde
in ein/e nicht von Kabel BW mit der konkret betroffenen Leistung versorgte Wohnung/versorgtes Gebäude
umzieht bzw. der neue Wohnort sich nicht in einem von Kabel BW modernisierten Netzgebiet befindet.
18.7 Bei einem Umzug des Kunden in ein von Kabel BW versorgtes und modernisiertes Gebiet setzt sich das Vertragsverhältnis
über sämtliche Leistungen am Umzugsort fort. Weitere diesbezügliche Regelungen sind in den
Zusatzbedingungen für die einzelnen Leistungen enthalten. Ist das Gebäude am Umzugsort nicht an das Breitbandnetz
der Kabel BW angeschlossen, kann die Fortsetzung des Vertrages jedoch davon abhängig gemacht
werden, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des dinglich Berechtigten für das vom Anschluss und
Betrieb des Breitbandnetzes betroffene Grundstück und/oder Gebäude vorliegt. Sollte eine solche nicht erteilt
werden, ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
19 Datenschutz
19.1 Kabel BW beachtet bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden
die Regelungen der einschlägigen Datenschutzvorschriften, insbesondere des Telekommunikationsgesetzes
und des Bundesdatenschutzgesetzes. Über Details der Datenverarbeitung sowie das Erfordernis der Einwilligung
zur Übermittlung der Daten des Kunden an Wirtschaftsauskunfteien informiert Kabel BW den Kunden in einem
gesonderten Merkblatt zum Datenschutz, das Kabel BW dem Kunden üblicherweise mit weiteren Kundeninformationen
per Post zur Verfügung stellt. Das Merkblatt steht darüber hinaus kostenlos zum Download unter
www.kabelbw.de zur Verfügung oder wird dem Kunden auf seinen Wunsch hin durch die Kundenbetreuung
von Kabel BW zugesandt.
19.2 Gemäß § 33 BDSG, § 93 TKG und § 3 Absatz 5 TDDSG weist Kabel BW darauf hin, dass Namen-, Bankverbindungs-
und Adressdaten bei Kabel BW gespeichert werden. Ebenfalls werden die zur Entgeltermittlung erforderlichen
Verbindungsdaten, soweit zur Vertragsdurchführung nötig, erhoben, gespeichert und genutzt. Soweit
sich Kabel BW Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, werden solche Daten im Rahmen der
relevanten Datenschutzbestimmungen übermittelt. Die anfallenden Verbindungszeiten und die Kennung des
Kundenanschlusses werden von den Betreibern der von Kabel BW genutzten Zugangsnetze erfasst und an
Kabel BW zu Abrechnungszwecken übermittelt.
19.3 Von Zeit zu Zeit nutzt Kabel BW personenbezogene Daten, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung
oder Änderung des Vertragsverhältnisses von den Providern erhoben wurden, für Zwecke der Beratung, Werbung
und Marktforschung. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
19.4 DER KUNDE ERKLÄRT SICH MIT DER VORGENANNTEN REGELUNG AUSDRÜCKLICH EINVERSTANDEN.Diese Einwilligung
kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
20 Streitbeilegungsverfahren nach § 47a TKG
Es ist in § 47a TKG vorgesehen, dass der Kunde im Falle eines Streits mit Kabel BW ein Schlichtungsverfahren
bei der Bundesnetzagentur beantragen kann. Hierzu hat er einen formlosen Antrag an die Bundesnetzagentur
zu richten. Deren Adresse lautet wie folgt:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
21 Allgemeine Bestimmungen
21.1 Ist eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
21.2 Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG).
21.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Heidelberg. Dies gilt
ebenso, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen
gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat. Kabel BW ist jedoch berechtigt, den
Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
Zusatzbedingungen Internet- und Telefonanschluss ("Internet-AGB")
1 Gegenstand/Geltungsbereich
1.1 Die Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG (nachfolgend „Kabel BW“) erbringt die von ihr angebotenen
– Telefondienstleistungen und
– Internetdienstleistungen (gemeinsam als „die Leistungen“ bezeichnet) auf der Grundlage – der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Kabel BW – dieser Zusatzbedingungen und („Internet-AGB“) und
– eventuell weiterer Zusatzbedingungen von Kabel BW, soweit auf diese nachfolgend Bezug genommen wird.
1.2 Für die von Kabel BW angebotenen Digital-TV-/Radio-Leistungen gelten darüber hinaus die Zusatzbedingungen
Digital-TV/Radio.
2 Leistungsumfang
2.1 Kabel BW stellt dem Kunden nach dessen Wahl im Rahmen ihrer bestehenden technischen und betrieblichen
Möglichkeiten die folgenden Leistungen zur Verfügung:
(i) den schnellen Zugang zum Internet („Internetanschluss“).
(ii) Fernsprechverbindungen zu nationalen und internationalen Fest- und Mobilfunknetzen
(„Telefonanschluss“).
(iii) die Einrichtung persönlicher elektronischer Mailboxen (so genannte E-Mail-Postfächer) zur Versendung und
zum Empfang von individuellen elektronischen Mitteilungen (E-Mails), jeweils gemäß der bei Vertragsschluss
gültigen Leistungsbeschreibung und Preisliste von Kabel BW sowie diesen Internet-AGB bzw., soweit diese
Dokumente jeweils nach Ziffer 2 der AGB abgeändert worden sind, nach den dann gültigen Bestimmungen.
2.2 Der Umfang der Leistungen sowie deren wichtigste technische Leistungsdaten und der Umfang der dem Kunden
von Kabel BW im Rahmen der Leistungen zu überlassenden und zu installierenden technischen Einrichtungen,
Geräte oder Anlagen („Anlagen“) ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung von Kabel BW.
2.3 Kabel BW ist berechtigt, nach angemessener vorheriger Ankündigung ihre Leistungen zugunsten des Kunden
dem neuesten Stand der Technik (soweit dies zur Verbesserung der Leistungen von Kabel BW nötig und dem
Kunden zumutbar ist) anzupassen.
2.4. Kabel BW gewährleistet für den Internet- und Telefonanschluss eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit
von 97,5 %. Diese berechnet sich mit einer maximalen Nutzungsdauer von einem Jahr bzw. 525.600 Minuten
und definiert die Wahrscheinlichkeit, den Zugang zu Internet bzw. Telefon in einem funktionsfähigen Zustand
anzutreffen. Die Ausfallzeit ist die Summe aller Entstörungszeiten innerhalb dieses Zeitraumes. Die Verfügbarkeit
wird nach der folgenden Formel berechnet: Verfügbarkeit = (Nutzungsdauer [Minuten] – Ausfallzeit
[Minuten]) 100 Nutzungsdauer (Minuten). Die Verfügbarkeit wird nicht eingeschränkt durch Fehler, die der
Kunde selbst zu verantworten hat, unvermeidbare Unterbrechungen, bedingt durch Änderungswünsche des
Kunden, und Fehler, die in der Natur des Internets zu finden sind.
2.5 Sofern Kabel BW bereits vor Aktivierung des Vertrages Telefon- und/oder Internetdienstleistungen zur Verfügung
stellt, finden diese AGBs sowie die Leistungsbeschreibung „CleverKabel Interim“ Anwendung.
2.6 CleverKabel Interim
– Sofern Kabel BW bereits vor Aktivierung des Vertrages Telefon- und/oder Internetdienstleistungen zur Verfügung
stellt, finden diese AGBs Anwendung.
– Nutzt der Kunde vor der Aktivierung des Vertrags Telefondienstleistungen, werden Verbindungen, die nicht
netzintern sind, nach der jeweils gültigen Preisliste minutengenau abgerechnet. Die Nutzung von Call-by-
Call- und Preselection-Diensten ist ausgeschlossen.
– Der Kunde erhält vor der Aktivierung des Vertrags einen Internetanschluss mit einer Flatrate-Verbindung mit
500 kbit/s Downstream und 100 kbit/s Upstream.
– Mit dem Tag der Aktivierung des Vertrages kann der Kunde dieses Angebot nicht weiter nutzen.
3 Internetanschluss
3.1 Kabel BW vermittelt dem Kunden zum Zweck des Datentransfers den Zugang zum Internet über das Breitbandnetz
von Kabel BW. Dieses ist mittels eines (oder mehrerer) Zugangsknoten an das Internet angebunden.
3.2 Die Nutzung des Breitbandnetzes von Kabel BW für den Internetzugang und die Datenübertragung über das
Internet erfolgt durch Installation und Aktivierung der dem Kunden von Kabel BW überlassenen Datenübertragungseinrichtung
(dem „Modem“). Das Modem ist über eine Anschlussdose mit dem Hausverteilnetz des
Kunden zu verbinden. Letzteres ist mittels des Übergabepunktes in der Wohnung, dem Haus oder auf dem
Grundstück des Kunden mit dem Breitbandnetz verbunden.
3.3 Für den Anschluss des Kunden an das Breitbandnetz von Kabel BW gelten die Zusatzbedingungen
Kabelanschluss.
3.4 Kabel BW erbringt bzw. vermittelt Leistungen nach diesem Vertrag unter Inanspruchnahme von Netzen oder
technischen Einrichtungen Dritter, die sich außerhalb der Kontrolle von Kabel BW befinden. Kabel BW hat somit
keinen Einfluss auf den Datenverkehr und die damit verbundenen Qualitätsparameter in diesen Netzen und
übernimmt keine Verantwortung insbesondere für die Verfügbarkeit und die Zuverlässigkeit von Telekommunikations-
oder Datennetzen Dritter oder für Übertragungsfehler oder Änderungen der zu übermittelnden
Daten in diesen Netzen oder Systemen Dritter. Die Leistungsverpflichtungen von Kabel BW sind ausschließlich
auf das eigene Netz bezogen. Insoweit sich Kabel BW zur Leistungserbringung Dienste, Netze oder sonstiger
technischer Einrichtungen Dritter außerhalb ihres Einfluss- und Risikobereiches bedient, beschränkt sich die Leistung
auf die Schaffung einer funktionsfähigen Schnittstelle, an der die Daten aus Netzen Dritter übernommen
bzw. an Netze Dritter übergeben werden.
3.5 Kabel BW ist bemüht, eine möglichst hohe Übertragungsgeschwindigkeit beim Kunden zu ermöglichen, ohne
jedoch eine Garantie für eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit zu übernehmen. Der Kunde erkennt
jedoch an, dass die am Anschluss des Kunden konkret erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit von der
Netzauslastung im jeweiligen Anschlussbereich und der Auslastung des Internet-Backbones, von der Übertragungsgeschwindigkeit
der angewählten Gegenstelle/Server des jeweiligen Inhalteanbieters, von der Übertragungsstrecke
zwischen Modem und den vom Kunden eingesetzten Geräten (PC, Router) sowie von der
Leistungsfähigkeit der vom Kunden eingesetzten Systeme (Hard- und Software) abhängig ist. Die konkret
erreichbaren Down- und Upstream-Geschwindigkeiten können daher abhängig von diesen Gegebenheiten
variieren. Die bei einer individuellen Anschlussprüfung bzw. -messung ermittelten tatsächlichen Bandbreiten
können daher von den für den jeweiligen Anschlusstyp genannten maximalen Bandbreiten abweichen. Bei
CleverKabel 50 und ISDN kann nur eine maximale Bandbreite von bis zu 32 MBit/s zur Verfügung gestellt werden.
3.6 Kabel BW behält sich vor, den Verkehr auf einzelnen IP-Ports einzuschränken oder zu sperren. Eine solche Einschränkung
oder Sperre erfolgt jedoch ausschließlich zum Zwecke, das Kundensystem und das eigene Netz vor
Angriffen aus dem Internet zu schützen (z. B. gegen Denial-of-Service-Attacken) und erfolgt nicht für IP-Ports,
die im Allgemeinen für Internetanwendungen und -dienste genutzt werden.
3.7 Werden ausnahmsweise Installationen an Geräten/PCs des Kunden durch Kabel BW oder deren Erfüllungsgehilfen
vorgenommen, so ist der Kunde zuvor verpflichtet, auf eigene Kosten alle Daten und Softwaresysteme
vollständig zu sichern sowie die Virenfreiheit des Systems zu garantieren. Unterbleibt eine solche Datensicherung,
haftet Kabel BW nicht für einen eventuellen Datenverlust auf den kundeneigenen Geräten.
3.8 Die dem Kunden im Internet zugänglichen Informationen Dritter werden von Kabel BW nicht überprüft (insbesondere
nicht auf ihre technische Fehlerfreiheit, ihre Freiheit von Computerviren und -würmern etc. oder die
Eignung für einen bestimmten Zweck) und sind für Kabel BW fremde Informationen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes.
Kabel BW ist für diese fremden Informationen nicht verantwortlich, sofern Kabel BW
die Übermittlung nicht veranlasst, den Adressante der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und die
übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert hat.
3.9 Bestimmte Leistungsangebote von Kabel BW beinhalten einen serverseitigen Spam- und Virenschutz. Kabel BW
weist explizit darauf hin, dass beide Mechanismen keine hundertprozentige Sicherheit bieten können. Dies
beruht u. a. auf der Vielzahl der sich im Umlauf befindlichen Viren und deren ständiger Aktualisierung. Der
Kunde wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch durch den serverseitigen Virenschutz geprüfte
E-Mails einen Virus enthalten können. Kabel BW empfiehlt zum weiteren Schutz den unbedingten Einsatz einer
Internet-Security-Suite. Weiterhin empfiehlt Kabel BW eine regelmäßige Sicherung aller relevanten Daten.
4 Telefonanschluss
4.1 Kabel BW ermöglicht dem Kunden über ihr Breitbandnetz den Zugang und Verbindungen zu den Festnetzen und
Mobilfunknetzen anderer Telekommunikationsanbieter zum Zweck der Telefonie sowie zu den in der Leistungsbeschreibung
jeweils genannten Sonderrufnummern.
4.2 Zur Nutzung des Breitbandnetzes für die in Ziffer 4.1 genannten Zwecke ist die Telefoneinrichtung des Kunden
mittels eines Modems (vgl. Ziffer 3.2) an das Hausverteilnetz anzuschließen; diese ist durch den Übergabepunkt
in der Wohnung, dem Haus oder auf dem Grundstück des Kunden mit dem Breitbandnetz verbunden.
4.3 Die Ziffern 3.3 – 3.5 gelten entsprechend.
4.4 Der Telefonanschluss beinhaltet die Bereitstellung und Überlassung von einer oder zwei analogen Telefonleitungen
(abhängig vom gewählten Vertragsprodukt und Tarif) sowie die Zuteilung einer bzw. zweier öffentlicher
Rufnummern aus dem Rufnummernkontingent der Kabel BW. Auf Wunsch des Kunden können hiervon abweichend
eine bzw. zwei Rufnummern eines anderen Anbieters zu Kabel BW übertragen (portiert) werden, sofern
dies rechtlich möglich ist und die Rufnummern aus dem Ortsnetzbereich stammen, in dem der Kabel BWAnschluss
installiert wird. Der Anschluss wird über das für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestellte
Modem realisiert. Sofern der vom Kunden beauftragte Telefonanschluss eine Telefon-Flatrate beinhaltet,
kann mit dieser Telefon-Flatrate ganztägig kostenfrei zu allen deutschen Festnetzanschlüssen telefoniert werden.
Die Telefon-Flatrate gilt nicht für Verbindungen zu Sonderrufnummern, in Mobilfunknetze, zu Internet-
Einwahlnummern und in ausländische Netze. Es werden nur tonwahlfähige Telefone unterstützt. Nicht zum
Leistungsumfang des Telefonanschlusses gehört die Möglichkeit des Anschlusses von Hausnotrufgeräten.
Kabel BW übernimmt insofern keine Gewähr für das einwandfreie Funktionieren von Hausnotrufgeräten am
Telefonanschluss.
4.5 Im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten erbringt Kabel BW im Rahmen des Telefonanschlusses
folgende zusätzliche Leistungen gegen gesondertes Entgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste, sofern sich aus
den Ziffern 4.5.1 – 4.5.8 nichts anderes ergibt:
4.5.1 Rufnummeranzeige und -unterdrückung: Standardmäßig ist die Übermittlung der Rufnummer bei abgehenden
Gesprächen aktiviert. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Rufnummernanzeige für Anrufe einzeln zu unterdrücken.
Wünscht der Kunde eine standardmäßige Unterdrückung, so kann er diese separat beauftragen. Hierfür wird kein
zusätzliches Entgelt erhoben.
4.5.2 Anklopfen: Während einer bestehenden Verbindung erhält der Kunde eine akustische Signalisierung über weitere
Anrufe.
4.5.3 Makeln: Zwei Verbindungen können abwechselnd über einen Anschluss geführt werden, ohne dass eine Verbindung
getrennt werden muss.
4.5.4 Rufweiterleitung: Bei Nutzung der Rufweiterleitung muss der Kunde sicherstellen, dass der Inhaber des Zielanschlusses
mit der Weiterleitung einverstanden ist. Es werden standardmäßig drei Arten der Rufumleitung
angeboten:
– Rufumleitung bei besetzt: Diese leitet Anrufe auf einen besetzten Anschluss an einen beliebigen erreichbaren
Anschluss weiter, sofern der Kunde das Merkmal Anklopfen deaktiviert hat.
– Direkte Rufumleitung: Diese leitet Anrufe sofort an jeden beliebigen erreichbaren Telefonanschluss weiter.
Die Rufumleitung ist vom Kunden ein- und ausschaltbar.
– Verzögerte Rufumleitung: Diese leitet Anrufe nach mehreren Klingeltönen auf einen beliebigen erreichbaren
Anschluss weiter. Die Rufumleitung ist vom Kunden ein- und ausschaltbar.
4.5.5 Dreierkonferenz: Der Kunde kann gleichzeitig zwei Verbindungen zu unterschiedlichen Anschlüssen aufbauen.
4.5.6 Einzelverbindungsnachweis: Der Kunde erhält auf Wunsch einen Einzelverbindungsnachweis. Dessen Umfang ist
durch die datenschutzrechtlichen Erfordernisse des § 99 TKG begrenzt. Der jeweils gültige Standard Einzelverbindungsnachweis
wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
4.5.7 Eintrag in Teilnehmerverzeichnisse: Der Kunde kann auf Wunsch mit seinem Namen, seiner Anschrift und
zusätzlichen Angaben wie Beruf, Branche und Art des Anschlusses in öffentliche gedruckte oder elektronische
Verzeichnisse sowie in das elektronische Kabel BW-eigene Telefonbuch eingetragen werden, soweit er dies
beantragt. Der Kunde kann der Telefonauskunft von Namen oder Namen und Anschrift des Kunden, von dem
nur die Rufnummer bekannt ist (Inverssuche), widersprechen.
4.5.8 Weitere Leistungen gemäß der jeweils gültigen Preisliste von Kabel BW.
4.6 Die Service-Optionen International-Flat und International-Flat-Plus beinhalteten in der monatlichen Pauschale
alle Gespräche ins ausländische Festnetz (Flatrate) der Länder, die in der Kabel BW Preisliste aufgelistet sind.
Ausgenommen sind Sonderrufnummern, Online-Verbindungen und Anrufweiterschaltungen. Voraussetzung für
die International-Flat und International-Flat-Plus sind die aktuellen CleverKabel Tarife. Alle Gespräche, die nicht
in der Flatrate beinhaltet sind (z. B. Mobilfunk), werden minutengenau zum Telefontarif laut Kabel BW Preisliste
abgerechnet. Bei der Nutzung der Service-Option International-Flat und International-Flat-Plus kann es aufgrund
technischer Gegebenheiten zu Qualitätseinschränkungen in und/oder bei der Verbindungsleistung
kommen. Die Einschränkungen können die Sprachqualität (Halleffekte, Verzögerungen etc.), den Verbindungsaufbau
(wiederholtes Besetztzeichen) und/oder das Halten der Verbindung (Unterbrechungen, ggf.
Verbindungsabbruch) betreffen. Die International-Flat und International-Flat-Plus ist als reine Sprachflatrate zu
verstehen und es werden keine erfolgreichen Fax- und Datenverbindungen geschuldet.
4.6.1 Die Service-Optionen International-Flat und International-Flat-Plus werden nur ergänzend zu einem Vertrag über
einen Kabel BW Internet- und Telefonanschluss mit Flatrate für Verbindungen ins deutsche Festnetz angeboten
(pauschale Abrechnung der Nutzung). Der Vertrag über die Service-Optionen International-Flat und International-
Flat-Plus wird zunächst auf eine feste Laufzeit von 3 Monaten abgeschlossen. Die feste Laufzeit beginnt mit Bereitstellung
der Leistung durch Kabel BW. Innerhalb der festen Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Der Vertrag über die Service-Optionen International-Flat und International-Flat-Plus kann von beiden Seiten
jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendermonats, erstmals zum Ende der festen Laufzeit
gekündigt werden, ohne dass der Vertrag über den Internet- und Telefonanschluss hiervon berührt wird. Es gilt
dann der Telefontarif laut Kabel BW Preisliste. Kündigt der Kunde den für die Inanspruchnahme der Service-Optionen
International-Flat und International-Flat-Plus notwendigen Vertrag über den Internet- und Telefonanschluss,
endet der Vertrag über die Service-Optionen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Kündigung automatisch.
Für die Service-Optionen International-Flat und International-Flat-Plus gelten die Nutzungsbeschränkungen nach
Ziff. 4.6.2 und 6 ff. Im Falle des Missbrauchs ist Kabel BW berechtigt, die Service-Optionen sofort zu sperren und/oder
bei schuldhaftem Verstoß fristlos zu kündigen. Beauftragt der Kunde erneut die Service-Optionen, kann Kabel BW
dies ohne Angabe von Gründen ablehnen. Nutzt der Kunde wiederholt die Service-Optionen International-Flat
oder International-Flat-Plus unter Verletzung der Nutzungsbeschränkungen nach Ziff. 4.6.2 und 6 ff., so ist Kabel BW
zur fristlosen Kündigung des Anschlusses aus wichtigem Grund berechtigt.
4.6.2 Umfasst die Service-Optionen eine Telefon-Flatrate (pauschale Abrechnung der Nutzung) für Verbindungsleistungen
(z. B. International-Flat und International-Flat-Plus), darf der Kunde diese pauschale Abrechnung
nicht missbräuchlich nutzen. Der Kunde verpflichtet sich daher insbesondere dazu, den Anschluss nicht zu
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken zu nutzen, keine Internetverbindungen über geografische
Einwahlrufnummern von anderen Anbietern oder sonstige Datenverbindungen aufzubauen, keine
Anrufweiterschaltung oder Rückruffunktion einzurichten, keine Verbindungsleistungen weiter zu verkaufen,
keine Massenkommunikation an eine Vielzahl von Dritten durchzuführen. Hierunter fallen insbesondere
Fax Broadcasting, Call-Center, Telemarketing Aktionen, keine Verbindungen zu einem Telefon-Chat (Verbindung
zu beliebigen Teilnehmern mittels einer Einwahlnummer) aufzubauen, auch wenn dies durch Einwahl in
eine geografische Rufnummer erfolgt. Bemerkt der Kunde erst nach Verbindungsaufbau, dass es sich um einen
Telefon-Chat handelt, hat der Kunde unverzüglich die Verbindung zu beenden, keine Verbindungen herzustellen,
die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben, die Herstellung
vergleichbarer Verbindungen zu unterlassen. Im Falle des Missbrauchs ist Kabel BW unabhängig von den Regelungen
der Ziff. 6 ff. berechtigt, den Anschluss sofort zu sperren und/oder den Optionstarif bei schuldhaftem
Verstoß fristlos zu kündigen.
4.7 Die Service-Optionen ISDN beinhaltet abweichend von Ziffer 4.4 anstelle des analogen Telefonanschlusses die
Bereitstellung und Überlassung eines ISDN-Mehrgeräteanschlusses (Euro-ISDN-Basisanschluss in Mehrgerätekonfiguration
mit Protokoll DSS1) mit 2 Telefonleitungen und Teilnehmerschnittstelle S0 sowie die Zuteilung
von bis zu sechs öffentlichen Rufnummern (Mehrfachrufnummer, engl. Multiple-Subscriber-Number - MSN) aus
dem Rufnummernkontingent der Kabel BW. Auf Wunsch des Kunden können hiervon abweichend bis zu sechs
Rufnummern eines anderen Anbieters zu Kabel BW übertragen (portiert) werden, sofern dies rechtlich möglich
ist und die Rufnummern aus dem Ortsnetzbereich stammen, in dem der Kabel BW Anschluss installiert wird. Der
Anschluss wird über ein für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestelltes ISDN-Modem realisiert, welches das
Netzabschlussgerät darstellt und für die Anschaltung von Endstelleneinrichtungen bestimmt ist. Aufgrund dieser
technischen Realisierung können Dienstmerkmale, Signallaufzeiten und Reaktionszeiten beim Verbindungsaufbau
und bei der Aktivierung/Deaktivierung von Dienstmerkmalen geringfügig von einem herkömmlichen ISDNFestnetzanschluss
mit NTBA abweichen. Der ISDN-Anschluss kann ausschließlich für den Sprachdienst (ISDNFernsprechen)
genutzt werden. Andere Dienste wie ISDN-Datenübertragung, ISDN-Telefax (Gruppe 4) oder ISDNVideotelefonie
werden nicht unterstützt. Die Leistungen in Ziffer 4.5 gelten entsprechend.
4.7.1 Die Service-Optionen ISDN wird nur ergänzend zu einem Vertrag über einen Kabel BW Internet- und Telefonanschluss
angeboten. Diese Option ist nur mit einem aktuellen CleverKabel Tarif buchbar. Für CleverKabel
100 MBit/s ist die ISDN Option nicht verfügbar. Der Vertrag über die Leistungen der Service-Optionen ISDN wird
zunächst auf eine feste Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. Die feste Laufzeit beginnt mit Bereitstellung
der Leistung durch Kabel BW. Innerhalb der festen Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der
Vertrag über die Service-Option ISDN kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende
eines Kalendermonats, erstmals zum Ende der festen Laufzeit gekündigt werden, ohne dass der Vertrag über
den Internet- und Telefonanschluss hiervon berührt wird. Kündigt der Kunde den für die Inanspruchnahme
der Service-Option ISDN notwendigen Vertrag über den Kabel BW Internet- und Telefonanschluss, endet der
Vertrag über die Serviceoption zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Kündigung automatisch.
5 E-Mail-Postfach
5.1 Kabel BW richtet im Rahmen des Internetanschlusses ein E-Mail-Postfach für den Kunden ein, das den Empfang
und Versand elektronischer Mails (E-Mails) ermöglicht. Das E-Mail-Postfach verfügt über eine Speicherkapazität
von 50 MB und unterstützt die Protokolle POP3 und IMAP4. Die Aufbewahrungszeit der E-Mails ist während
der Vertragslaufzeit unbegrenzt. Die Einrichtung einer Abwesenheitsnotiz ist möglich. Kabel BW empfiehlt die
Nutzung einer E-Mail-Software, die die Protokolle POP3 und/oder IMAP unterstützt.
5.2 Weggefallen.
5.3 Weggefallen.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, seine E-Mails
regelmäßig zu kontrollieren, empfangene E-Mails vom Server herunterzuladen und Kabel BW unverzüglich
zu informieren, wenn er E-Mails empfangen hat, bei denen er Anlass zu der Vermutung hat, dass sie Viren
enthalten könnten.
5.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen nicht für den unaufgeforderten Versand von E-Mails an Dritte zu
Werbezwecken („Mail-Spamming“) oder den unaufgeforderten Versand von Nachrichten zu Werbezwecken
(„News-Spamming“) oder zum massenhaften Versand gleichadressierter Mails („Mail-Bomben“) zu nutzen.
5.6 E-Mail-Postfächer dürfen ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden. Es ist insbesondere
untersagt, E-Mail-Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen. Der Kunde hat
in seine E-Mail-Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen
abzurufen und die Daten auf seinem Computer zu speichern. Kabel BW behält sich das Recht vor, für den Kunden
eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurückzusenden, wenn die in den jeweiligen Tarifen
vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
5.7 Darüber hinaus ist Kabel BW berechtigt das E-Mail-Postfach zu deaktivieren, sollte der Kunde über einen Zeitraum
von vier Monaten über sein E-Mail-Postfach weder E-Mails versenden noch empfangen. Jedoch hat der Kunde die
Möglichkeit, das betroffene Postfach erneut zu aktivieren.
5.8 Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die
Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. „Spamming“). Sollte der Kunde
diese Pflicht verletzten, so hat Kabel BW das Recht, den Internetzugang inkl. des E-Mail-Postfachs mit sofortiger
Wirkung zu sperren.
5.9 Die vom Kunden reservierten und/oder genutzten Domain-Namen sowie die E-Mail-Adressen des Kunden dürfen
mit Form, Inhalt und Zweck nicht gegen gesetzliche Verbote/Gebote, Rechte Dritter oder die guten Sitten
verstoßen. Erlangt Kabel BW Kenntnis von einem Verstoß, so ist Kabel BW berechtigt, den Domain-Namen oder
die E-Mail-Adresse(n) zu sperren und/oder der jeweils zuständigen Registrierungsstelle zurückzugeben.
6 Sonstige Pflichten des Kunden
6.1 Der Anschluss eines für die Öffentlichkeit zugänglichen oder kommerziell genutzten Servers an den Internetanschluss
seitens des Kunden sowie die Nutzung der von Kabel BW gewährten Internet- und Telefonanschlüsse
zum Zwecke der Bereitstellung von Tele-Mediendiensten, telekommunikationsgestützten Diensten und/oder
anderen Kommunikationsdiensten durch den Kunden gegenüber Dritten sowie für unzulässige Werbe- und
Informationsmethoden (unverlangte Werbanrufe, -faxe, -E-Mails) und Fernabsatzgeschäfte wird untersagt.
Ein schuldhafter Verstoß hiergegen berechtigt Kabel BW zur fristlosen Kündigung des Vertrages. In diesem Fall
behält sich Kabel BW die Geltendmachung von Ersatzansprüchen in Höhe der tatsächlich angefallenen Verbindungskosten
ausdrücklich vor.
6.2 Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Kabel BW, die nur aus sachlichen Gründen
verweigert werden darf, den bereitgestellten Internet- und Telefonanschluss nicht zur ständigen Alleinnutzung
überlassen. Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die aus der Nutzung des zur Verfügung
gestellten Internet- und Telefonanschlusses durch Dritte entstehen.
6.3 Der Kunde hat hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der von Kabel BW vertraglich geschuldeten Leistungen eine
aktive Prüfungspflicht. Er ist verpflichtet, Störungen und Schäden – bei telefonischer Mitteilung – nachträglich
schriftlich unter der angegebenen oder öffentlich bekannten Adresse oder Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse
von Kabel BW unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens der Störungen bzw. des Schadens, der
Auswirkungen und möglichen Ursachen Kabel BW mitzuteilen.
6.4 Der Kunde hat es weiterhin zu unterlassen, unaufgefordert E-Mails oder sonstige Nachrichten mit werbenden
Inhalten in wettbewerbswidriger oder sonst unzulässiger Weise an Dritte zu versenden (Verbot des Spams, Versand
von Massensendungen (JunkMails)). Dies gilt ebenfalls für rechtswidrige Übertragungen („Postings“) von
Werbung oder rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des Internets. Der Kunde hat Kabel BW‘
auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der angeblichen Verletzung dieser
Pflichten gegen Kabel BW erhoben werden. Im Falle der Zuwiderhandlung ist Kabel BW nach erfolgloser Abmahnung
zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zu sofortiger Sperrung des Anschlusses berechtigt.
6.5 Der Kunde hat das ihm überlassene Modem pfleglich zu behandeln, weder dessen Gehäuse zu öffnen noch es
in anderer Weise zu manipulieren oder anders als vereinbart zu verwenden sowie das Modem während der
Dauer des Vertrages in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und insbesondere die 230 V/50 Hz-Netzspannungsversorgung
des Modems aufrechtzuerhalten.
6.6 Der Kunde wird den Anschluss nicht missbräuchlich nutzen, nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche oder
behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung verstoßen. Insbesondere verpflichtet
sich der Kunde, bedrohende und belästigende Anrufe zu unterlassen sowie keine Informationen mit
rechts- oder sittenwidrigen Inhalten an Dritte zu verbreiten (zum Beispiel Informationen gem. § 130, § 130a
und § 131 StGB, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten und Gewalt verherrlichen und verharmlosen,
die sexuell anstößig sind, im Sinne von § 184 BGB pornografisch sind oder geeignet sind, Kinder
oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden). Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, keine Nutzungen
vorzunehmen, die das Ansehen von Kabel BW schädigen können. Der Kunde hat gezielte Verweise auf Angebote
im vorstehenden Sinne genauso zu vertreten wie eigene Angebote. Verursacht der Kunde vorsätzlich
oder fahrlässig eine Störung im Betrieb des Netzes oder der Netzleistungen der Kabel BW, so ist der Kunde
verpflichtet, Kabel BW die Kosten für die Störungsbeseitigung zu ersetzen.
6.7 Der Kunde wird auch nicht die Verbreitung von Inhalten im Sinne der Ziffer 6.6 über den von ihm beauftragten
Internetanschluss durch Dritte dulden oder anderen Personen rechtswidrige fremde Inhalte zugänglich machen
bzw. zum Abruf bereithalten oder einer rechtswidrigen Verbreitung oder Bereithaltung zum Abruf durch Dritte
Vorschub leisten, keine Viren, sogenannte Trojanische Pferde oder sonstige schadhafte Inhalte verbreiten und
technische Vorgaben einhalten; der Kunde ist verpflichtet, die ihm angebotenen Dienste friedlich zu nutzen,
insbesondere Denial-of-Service-Attacken, Hacking- oder Spionageangriffe gegen Systeme der Kabel BW oder
Systeme Dritter zu unterlassen.
6.8 Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde gegenüber der Kabel BW, keine Daten zu versenden oder auf einem
virtuellen Datenträger der Kabel BW zu speichern, die nach der Art der Beschaffenheit (z. B. Viren), Größe
oder Vervielfältigung (z. B. Spamming) geeignet sind, den Bestand oder Betrieb des Rechenzentrums oder
Datennetzes von Kabel BW zu gefährden. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen vorstehende
Verpflichtung unter Berücksichtigung des Rechtsinstitutes des Fortsetzungszusammenhangs verspricht der
Kunde die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,– Euro (in Worten: zehntausend Euro). Die Geltendmachung
eines weiteren Schadensersatzes durch Kabel BW ist dadurch nicht ausgeschlossen.
6.9 Erlangt Kabel BW Kenntnis davon, dass Internetseiten oder der Datenspeicher des Kunden und/oder der E-Mail-
Verkehr des Kunden mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck gegen die Ziffern 6.6 – 6.8 verstoßen, ist Kabel BW
berechtigt, die rechtswidrigen Informationen zu entfernen oder den Zugang zu diesen zu sperren. Verstoßen
die Internetseiten des Kunden und/oder die vom Kunden reservierten und/oder genutzten Domain-Namen
oder E-Mail-Adressen oder deren E-Mail-Verkehr gegen die Ziffern 6.6 – 6.8 oder Rechte Dritter und hat der
Kunde dies zu vertreten, haftet der Kunde gegenüber Kabel BW auf Ersatz aller hieraus entstehenden Schäden.
Der Kunde stellt Kabel BW im Innenverhältnis von etwaigen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen
Dritter frei.
6.10 Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung
zu treffen, insbesondere:
6.10.1 erkennbare Mängel oder Schäden des Internet- oder des Telefonanschlusses sowie des Modems unverzüglich
der Kabel BW anzuzeigen.
6.10.2 nur zugelassene technische Einrichtungen an dem ÜP bzw. dem Modem zu betreiben; dies gilt insbesondere
für Hausverteilanlagen; diese bedürfen, falls sie nicht von Kabel BW oder in ihrem Auftrag installiert wurden,
einer ZZF-Nummer und eines nachgewiesenen Regelprotokolls bzw. einer entsprechenden Zulassung.
6.10.3 alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Breitbandnetz (Kabel TV-Verteilnetz einschließlich Hausverteilnetz
und Anschlussdose) sowie ggf. ÜP und dem Internet- und Telefonanschluss (die Anschlüsse für Ethernet/
LAN und Telefone am Modem stellen den Übergabepunkt zwischen Kabel BW und dem Kunden dar) nur
von Kabel BW und den von ihr beauftragten Personen ausführen zu lassen.
6.10.4 vor Installation des Modems eine vollständige Datensicherung durchzuführen.
6.10.5 bei einer vom Kunden verschuldeten Störung oder Beschädigung der Einrichtungen der Kabel BW, einschließlich
des Modems, die Kosten der Ermittlung und Behebung der Störung zu tragen.
6.10.6 seine technischen Geräte und Systeme gegen Datenverlust zu sichern.
6.11 Zieht der Kunde aus einer Wohnung oder Geschäftsräumen, in denen das Modem vertragsgemäß eingesetzt
wurde, aus und wird gleichzeitig das Vertragsverhältnis über den Internet-/Telefonanschluss mit Kabel BW
beendet, ist das Modem einschließlich des technischen Zubehörs vom Kunden nicht an Kabel BW zurückzusenden,
sondern in der bisherigen Wohnung oder den Geschäftsräumen zurückzulassen, sofern dies dem
Kunden rechtlich und tatsächlich möglich ist und insbesondere kein diesbezügliches Räumungsverlangen des
Wohnungseigentümers entgegensteht. Sollte die Zurücklassung dem Kunden rechtlich oder tatsächlich nicht
möglich sein, insbesondere ein diesbezügliches Räumungsverlangen des Wohnungseigentümers entgegenstehen,
ist das Modem einschließlich des technischen Zubehörs gemäß Satz 1 innerhalb von 10 Werktagen nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses an Kabel BW zurückzusenden. Ansonsten hat der Kunde Kabel BW den
hieraus entstandenen Schaden in Form des Wiederbeschaffungswertes zu ersetzen. Die Rückgabe muss an die
Kabel BW per Post erfolgen. Bei einer Rückgabe per Post ist das Datum des Poststempels gültig. Der Kunde hat
die Versendung auf eigene Kosten vorzunehmen und trägt dabei die Gefahr der Versendung.
7 Umzug des Kunden in ein von Kabel BW versorgtes Gebiet
7.1. Umzug des Kunden in ein von Kabel BW versorgtes Gebiet
Bei einem Umzug des Kunden in ein von Kabel BW-versorgtes und modernisiertes Gebiet gilt, in Ergänzung der Regelungen
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kabel BW und in Abweichung von den Zusatzbedingungen
Kabelanschluss, Folgendes: Bei einem Umzug des Kunden in ein von Kabel BW-versorgtes und modernisiertes
Gebiet gilt für das Vertragsverhältnis über Internet/Telefon eine neue Mindestvertragslaufzeit. Die Mindestvertragslaufzeit
entspricht der ursprünglich vereinbarten Mindestlaufzeit für diesen Vertrag und gilt ab Einrichtung des
Internet-/Telefonanschlusses am Umzugsort. Ein erneutes Bereitstellungsentgelt wird nicht fällig.
7.2 Umzug des Kunden in ein nicht von Kabel BW versorgtes Gebiet
Bei einem Umzug des Kunden in ein nicht von Kabel BW versorgtes und modernisiertes Gebiet hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht
im Hinblick auf das bestehende Vertragsverhältnis über Internet/Telefon. Der Kunde ist verpflichtet, hierzu unverzüglich eine
amtliche Ummeldebestätigung vorzulegen, andere Nachweise werden nicht anerkannt. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses erfolgt
rückwirkend zum Ummeldedatum, höchstens jedoch bis 4 Wochen nach Eingang der Meldebestätigung bei Kabel BW.
8 Laufzeit und Kündigung
8.1 Der Vertrag über die Leistungen wird zuerst auf die im Bestellformular jeweils angegebene feste Laufzeit
von 24 Monaten abgeschlossen. Die feste Laufzeit beginnt mit Bereitstellung der Leistungen durch Kabel BW.
Innerhalb der festen Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert
sich danach jeweils um weitere 12 Monate. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist
von 6 Wochen zum Ende der ersten festen Laufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes
gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform nebst Unterschrift.
8.2 Besteht zusätzlich ein Vertragsverhältnis über eine Serviceoption gemäß Ziffer 4.6 und 4.7 oder eine optionale
entgeltpflichtige Serviceleistung gemäß Ziffer 10, für die der Internet- und Telefonanschluss Voraussetzung ist,
so läuft der Vertrag über den Internet- und Telefonanschluss mindestens bis zum Ende der festen Laufzeit der
Serviceoption bzw. der optionalen Serviceleistung.
8.3 Das Recht des Kunden, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
9 Optionale entgeltpflichtige Serviceleistungen für den PC/Telefon-Installationsservice
9.1 Kabel BW erbringt den Anschluss und die Konfiguration von Internet- und Telekommunikationsendgeräten
(z. B. PC, WLAN-Router, Telefon, Telefonanlage, ISDN-Telefonanlage) des Kunden außerhalb des Breitbandnetzes
von Kabel BW nach jeweiligen Beauftragungen im Einzelfall im Rahmen der bestehenden technischen
und betrieblichen Möglichkeiten gegen gesondertes Entgelt, das sich nach der bei Auftragserteilung jeweils
gültigen Preisliste richtet, durch qualifizierte Servicepartner zu den folgenden Bedingungen:
– An- und Abfahrt
– Anschluss und Einrichtung eines PC für den Kabel BW Internetzugang am Modem oder über den von Kabel BW
angebotenen WLAN-Router im Rahmen der mitgelieferten Kabel sowie Durchführung eines Verbindungstests
zum Internet
– Einrichtung des von Kabel BW bereitgestellten E-Mail-Postfaches oder einer bereits vorhandenen E-Mail-
Adresse einschließlich einer handelsüblichen E-Mail-Anwendungssoftware (z. B. MS Outlook)
– Anschluss bzw. Umstecken von bis zu 2 analogen Endgeräten (Telefon, Fax, Telefonanlage) an das Modem im
Rahmen der mitgelieferten Kabel sowie Durchführung eines Funktionstests
– Anschluss bzw. Umstecken einer handelsüblichen ISDN-Telefonanlage oder eines ISDN-Telefons an das
Modem im Rahmen der mitgelieferten Kabel
– Einrichtung eines ISDN-Telefons oder einer handelsüblichen kleineren und mittleren ISDN-Telefonanlage, für
die kein anderweitiger Servicevertrag besteht, einschließlich der zugehörigen Nebenstellenendgeräte sowie
Durchführung eines Funktionstests
– Anbindung des Modems an die bestehende Telefon-Hausverkabelung (Material wird nach Ziffer 9.5 gesondert
berechnet)
– Bis 5,– Euro netto Kleinmaterial (zusätzliches Material wird nach Ziffer 9.5 gesondert berechnet)
– Kurze Einweisung in die Handhabung für den Kunden.
Die Leistungen nach dieser Ziffer 9.1 können zwischen dem Servicepartner und dem Kunden individuell vereinbart
werden.
9.2 Die Abrechnung erfolgt nach angefangenen Serviceeinheiten von je 15 Minuten, deren Preis sich nach der bei
Auftragserteilung gültigen Preisliste richtet. Für An- und Abfahrt wird eine Serviceeinheit in Rechnung gestellt.
9.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Bedienungsanleitung der Endgeräte vorhanden ist. Des Weiteren hat
der Kunde die Einhaltung folgender Voraussetzungen sicherzustellen:
– Modem, PC und sonstige Endgeräte (Telefon, Fax, Telefonanlage) sind frei zugänglich
– Sämtliche Anschlusskabel in ausreichender Länge sowie ausreichend freie Steckdosen vorhanden
– Original Betriebssystem-CD (z. B. MS Windows®) vorhanden
– Modem Treiber-CD vorhanden
– Modem wurde noch nicht an den PC angeschlossen
– Zugang zu einem Benutzerkonto mit Administrator-Berechtigungen
– Virenfreies und korrekt konfiguriertes Betriebssystem mit aktuellen Service Packs sowie
korrekt konfigurierte Firewall
– Internet Explorer 6.0 oder höher bzw. vergleichbarer alternativer Browser installiert
– Für PC mit Netzwerkinstallation: Vorhandene und funktionierende Netzwerkkarte, freier Netzwerkanschluss,
Betriebssystem Windows® 95 oder höher, oder MacOS 8.1 oder höher; bei Verwendung des Kabel BW Router:
Kabel BW Router im Auslieferungszustand
– Für PC mit WLAN Netzwerkinstallation mit Kabel BW Router: Vorhandene und funktionierende WLAN-Karte
bzw. WLAN USB-Stick, Kabel BW Router im Auslieferungszustand, Betriebsystem Windows® 98 oder höher,
oder MacOS 8.1 oder höher
– Für PC mit USB-Installation: Freier USB-Anschluss am PC, korrekt installierte USB-Treiber,
Betriebssystem‚Windows® 98 oder höher
– Für ISDN-Telefonanlage: Installierter Kunden-PC im Bereich der Telefonanlage mit Zugang zu einem Benutzerkonto
mit Administrator-Berechtigungen, CD mit Software der Telefonanlage
und zugehörige Datenkabel
zum Anschluss an den PC vorhanden, Zugangsdaten (Login) für die Telefonanlage vorhanden, Sämtliche
Bedienungs- und Serviceanleitungen
vorhanden
– Für Anbindung an die Hausverkabelung: Funktionstüchtige Hausverkabelung, TAE-Dosen frei zugänglich,
Hauptanschluss ist frei zugänglich.
Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt sein und der Service aus diesem Grund nicht oder nicht vollständig
erbracht werden können, so wird dennoch der erbrachte Aufwand einschließlich An- und Abfahrt in
Rechnung gestellt.
9.4 Diese Leistungen nach Ziffern 9.1 – 9.3 können Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr, Samstag auf
Anfrage, in Anspruch genommen werden (ausgenommen sind gesetzliche Feiertage).
9.5 Darüber hinausgehende Leistungen, die nicht Bestandteil der Leistungen nach dieser Ziffer 9 sind, können zwischen
dem Servicepartner und dem Kunden individuell vereinbart werden. Sollte Material für die Durchführung
des Services benötigt werden, über das der Kunde nicht verfügt (z. B. Netzwerkkabel, Telefonkabel), kann dieses
vom Servicepartner der Kabel BW vor Ort auf dessen eigene Rechnung und eigenen Namen erworben werden.
10. Optionale entgeltpflichtige Serviceleistungen für das Sicherheits-Paket
10.1 Kabel BW erbringt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten die nachfolgend
beschriebenen Leistungen: Kabel BW stellt dem Kunden das Sicherheits-Paket für die Vertragslaufzeit zur Verfügung.
Das Sicherheits-Paket basiert auf der Software Internet-Security der F-Secure Corporation, Helsinki,
Finnland. Die Software wird dem Kunden per Download zur Verfügung gestellt. Eine Kompatibilität der Zugangssoftware
mit der Hardware, dem Betriebssystem oder der installierten Software des Kunden kann nicht
gewährleistet werden. Die von Kabel BW zur Verfügung gestellte Software und die damit erworbene Lizenz
sind für den Schutz von bis zu drei Einzelplatzrechnern gültig. Die Software ist ausschließlich auf den letzten drei
Rechnern aktiviert, auf denen der Kunde den Aktivierungsschlüssel zuletzt eingegeben hat. Sobald der Kunde
die Software Sicherheits-Paket erworben, erhält er während der Vertragslaufzeit Zugriff auf den Leistungsumfang gemäß Absatz 10.3.
10.2 Das Kabel BW Sicherheits-Paket wird regelmäßig über das Internet mit neuen Sicherheitsupdates aktualisiert,
um dem Kunden bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Dennoch kann keine am Markt verfügbare
Sicherheitssoftware einen 100%-igen Schutz gewährleisten, da im Internet regelmäßig neue Bedrohungen
entstehen, für die nicht jederzeit sofort ein aktueller Schutz zur Verfügung stehen kann. Daher wird dem Kunden
nachdrücklich empfohlen, generell vorsichtig mit Nachrichten umzugehen, insbesondere wenn sie von
unbekannten Absendern stammen. Dem Kunden wird darüber hinaus empfohlen, seine Daten in nach Art der
Anwendung erforderlichen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal täglich, in geeigneter Form zu sichern.
10.3 Leistungsumfang des Kabel BW Sicherheits-Paketes:
– Anti-Virus & Anti-Spy: Beim Scannen erkennt und löscht das Kabel BW Sicherheits-Paket schädlichen Code wie
Viren, Würmer und Rootkits auf dem Rechner des Kunden. Die Anti-Spy-Software verhindert, dass Spionage-
Software das Surfverhalten des Kunden ausspioniert.
– Internet-Schutzschild (Firewall): Das Internet-Schutzschild kontrolliert alle Verbindungen, die das Internet zu
dem Computer und der Computer zum Internet herstellt. Die Software enthält die Komponenten Firewall,
Anwendungssteuerung, Intrusion, Prevention und Dialerschutz.
– Anti-Spam: Die Anti-Spam-Lösung schützt vor Massen- und Werbemails
– Kindersicherung: Durch die Kindersicherung kann der Zugriff auf bestimmte Internetinhalte
eingeschränkt
werden. Ein Webseitenfilter analysiert und filtert Webseiten automatisch anhand ihrer Inhalte. Die Surfzeiten
können über Einstellungen festgelegt werden. Die vorgenommene Programmkonfiguration wird mit einem
Passwort geschützt.
– Automatische Updates: Um die Software aktuell zu halten, werden folgende Softwarebestandteile
automatisch
über das Internet aktualisiert: Virusdefinitionen, Spyware-Definitionen,
Webseitenfilter, Sicherheitsstufen
und Software-Aktualisierungen. Durch die Aktualisierungen unterliegt die Software ständigen Änderungen,
Funktionen können sich im Zeitverlauf geringfügig ändern.
– Sprache der Benutzeroberfläche: Deutsch, Englisch, Griechisch, Italienisch und Türkisch
10.4. Systemvoraussetzungen für das Kabel BW Sicherheits-Paket:
– Betriebssystem: Windows 7 32-Bit und 64-Bit; Windows Vista 32-Bit und 64-Bit; Windows XP 32-Bit SP2 oder neuer
– Prozessor: Unter Windows Vista und Windows 7: Intel Pentium 4 2 GHz oder höher. Unter Windows XP: Intel
Pentium III 1 GHz oder höher.
– Arbeitsspeicher: Für Windows Vista und Windows 7: 1 GB oder mehr. Für Windows XP: 512 MB oder mehr.
– Festplattenspeicher: 800 MB freier Festplattenspeicher (500 MB für Anti-Virus).
– Grafikdisplay: Für Windows Vista und Windows 7: 16-Bit oder mehr (65000 Farben); Für Windows XP: 16-Bit
oder mehr, 65.000 Farben.
– Internetverbindung zum Download, Registrierung und zur Aktualisierung der Software erforderlich
(Breitbandinternetverbindung empfohlen)
– Browser: Für Windows® 2000 and Windows® XP: Minimum Internet Explorer 5.0
(Empfehlung Internet Explorer 6.0 oder höher). Für Windows® Vista: Internet Explorer 7.0 oder höher
– Installation: Kunden, die mit Windows® 2000, Windows® XP oder Windows® Vista arbeiten und den Computer
für mehrere Benutzer freigegeben haben, sollten sich zur Installation der Software als Administrator anmelden.
Es wird grundsätzlich empfohlen, auf dem Rechner des Kunden befindliche anderweitige Sicherheitssoftware
(z. B. Antivirenprogramm) vor Installation des Kabel BW Sicherheits-Paketes zu deinstallieren.
10.5. Weitere Voraussetzungen für die Beauftragung und Nutzung des Kabel BW Sicherheits-Paketes:
Das Kabel BW Sicherheits-Paket ist ausschließlich für Kabel BW Kunden mit einem bestehenden Vertragsverhältnis
bzw. einem Neukundenvertrag über einen Kabel BW Internetanschluss erhältlich. Zur Nutzung des
Sicherheits-Paketes muss die Software über die Seite www.kabelbw.de/Sicherheit runtergeladen und anschließend
installiert werden. Bei der Installation der Software muss eine gültige Anmeldenummer (Aktivierungsschlüssel)
eingegeben werden, um die Software zu registrieren. Die Anmeldenummer wird dem Kunden
schriftlich per Brief und per E-Mail mitgeteilt.
10.6 Mindestvertragslaufzeit und Kündigung
Das Sicherheits-Paket wird nur ergänzend zu einem Vertrag über einen Kabel BW Internet- und Telefonanschluss
angeboten. Der Vertrag über das Sicherheits-Paket wird zunächst auf eine feste Laufzeit von 3 Monaten
abgeschlossen. Die feste Laufzeit beginnt mit dem Erwerb der Sicherheitssoftware.
Innerhalb der festen Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der Vertrag
über das Sicherheits-Paket kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines
Kalendermonats, erstmals zum Ende der festen Laufzeit schriftlich gekündigt werden, ohne dass der Vertrag über den
Internet- und Telefonanschluss hiervon berührt wird. Kündigt der Kunde den für die Inanspruchnahme des
Sicherheits-Paketes notwendigen Vertrag über den Kabel BW Internet- und Telefonanschluss, endet der Vertrag
über die Serviceoption zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Kündigung automatisch.
10.7. Lizenzbedingungen für das Kabel BW Sicherheits-Paket
Für das Kabel BW Sicherheits-Paket gelten die nachfolgenden Lizenzbedingungen des Herstellers, der F-Secure
Corporation, Helsinki, Finnland:
LIZENZBEDINGUNGEN VON F-SECURE®
ES GELTEN AUSSCHLIESSLICH DIE IN DIESEM DOKUMENT FORMULIERTEN LIZENZBEDINGUNGEN. KEINE GELTUNG
HABEN DIE BEI INSTALLATION DER SOFTWARE ERSCHEINENDEN LIZENZBEDINGUNGEN.
Diese Bedingungen gelten für alle F-Secure-Programme, einschließlich der dazugehörigen Dokumentation und
aller Updates und Upgrades der an Sie ausgelieferten und gemäß dieser Lizenz erworbenen Programme und
der damit in Zusammenhang stehenden Servicevereinbarungen gemäß der Definition in der Dokumentation
sowie alle Kopien dieser Artikel (zusammen die „Software“).
KOMMERZIELLE LIZENZ
Vorbehaltlich der Entrichtung der entsprechenden Lizenzgebühren und vorbehaltlich der folgenden Vertragsbedingungen
wurde Ihnen ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Verwendung der angegebenen
Software gewährt. F-Secure behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich gewährt werden.
Die Lizenz berechtigt Sie zu Folgendem:
A) Installation und Verwendung der Software auf der im F-Secure-Lizenzvertrag, auf der entsprechenden
Rechnung, auf der Produktverpackung oder in der Vereinbarung, der diese Bedingungen beigefügt waren,
angegebenen Anzahl von Rechnern (üblicherweise Handheld-Geräte, PCs, Server oder andere Hardware).
Werden die Software oder ihre Dienste über Netzwerke gemeinsam benutzt bzw. dazu verwendet, den
Datenverkehr vor Viren oder anderem bösartigen Code auf Web- oder E-Mail-Servern, Firewalls oder Gateways
zu schützen, müssen Sie entweder über Scanberechtigungen oder über eine Lizenz für die Gesamtanzahl
an Benutzern verfügen, die Dienste der Software in Anspruch nehmen. In Fällen dieser Art dürfen
Sie die Software auf der erforderlichen Anzahl von Rechnern installieren.
B) Erstellung von Kopien der Software ausschließlich zu Installations- und Sicherungszwecken.
Gebrauchsbeschränkungen:
A) Es ist Ihnen untersagt, die Software im Widerspruch zu den vorliegenden Lizenzbedingungen, dem F-Secure-
Lizenzvertrag oder der weiteren dazugehörigen Dokumentation zu installieren oder zu verwenden.
B) Sie sind nicht berechtigt, Kopien der Software an Dritte weiterzugeben, die Software auf Rechner von
Dritten elektronisch zu übertragen, oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren.
C) Sie sind nicht berechtigt, die Software zu modifizieren, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, per Leasing
zur Verfügung zu stellen, weiterzuveräußern, zu verteilen oder Ableitungen zu erstellen, die auf der
Software und/oder zugehörigen Dateien (vollständig oder teilweise) bzw. eines Teiles der Software basieren
(dies schließt Folgendes ein, ist jedoch nicht darauf beschränkt: Virusdefinitionsdatenbanken, sicherheitsbezogene
Neuigkeiten und Beschreibungen).
D) Sie sind nicht berechtigt, die Dekompilierung, das Reverse Engineering, die Disassemblierung der Software
und/oder zugehöriger Dateien durchzuführen oder die Software und/oder zugehörigen Dateien (dies
schließt Folgendes ein, ist jedoch nicht darauf beschränkt: Virusdefinitionsdatenbanken, sicherheitsbezogene
Neuigkeiten und Beschreibungen) auf eine vom Menschen wahrnehmbare Form zu reduzieren, da
die Software Geschäftsgeheimnisse von F-Secure enthält bzw. enthalten kann.
E) Sie sind nicht berechtigt, die Dokumentation für einen anderen Zweck als zur Unterstützung der Software
zu verwenden. Wenn Sie an weiteren, nicht in dieser Vereinbarung erwähnten Rechten interessiert sind,
wenden Sie sich direkt an F-Secure.
F) Es ist Ihnen ausdrücklich untersagt, den für die Installation der Software bereitgestellten Lizenzautorisierungscode
(einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Schlüsselcode, die Abonnentennummer und den
Registrierungsschlüssel) an Dritte weiterzugeben.
G) Sie sind nicht berechtigt, die Software oder einen Teil davon zur Implementierung jeglicher Produkte oder
Services zur Bearbeitung bzw. zur Zusammenarbeit mit der Software zu verwenden; mit Ausnahme der in
diesem Dokument genannten Zwecke.
H) Sie sind nicht berechtigt, die Software bzw. Inhalte, die (i) sich nicht spezifisch auf F-Secure-Produkte und/
oder andere Services beziehen und (ii) nicht sicherheitsbezogen sind (gilt auch für Aktualisierungen dieser
Art von Software oder Inhalten), zu veröffentlichen, zu verteilen und/oder abzurufen.
TESTLIZENZ
Die Bedingungen der Testlizenz gelten für Sie, wenn Sie eine Testversion der Software heruntergeladen
haben oder Ihnen von F-Secure oder einem Wiederverkäufer von F-Secure eine zeitlich begrenzte Lizenz zum
Zweck der Softwareevaluierung übertragen wurde. Die Softwarelizenz wird Ihnen dabei ausschließlich zum
Zweck der Softwareevaluierung und nur während des festgelegten Evaluierungszeitraums übertragen. Dieser
Zeitraum beginnt mit dem Datum, an dem Sie die Software zum ersten Mal heruntergeladen oder erhalten
haben. Nach dem festgelegten Zeitraum müssen Sie entweder eine Softwarelizenz von F-Secure oder einem
Wiederverkäufer von F-Secure erwerben oder die in Ihrem Besitz befindliche Kopie der Software vernichten
und die Verwendung der Software einstellen. Wenn Sie die Software vor Ablauf des Testzeitraums erwerben
und registrieren, verfügen Sie über eine gültige Lizenz und müssen die Software nicht vernichten. F-Secure ist
in keiner Weise verpflichtet, Unterstützungs- oder Wartungsdienstleistungen für Testlizenzen bereitzustellen.
TITEL
Titel, Eigentumsrechte und gewerbliche Schutzrechte an der Software verbleiben bei F-Secure und/oder seinen
Zulieferern. Die Software wird durch das Urheberrecht und durch Bestimmungen internationaler Verträge und
anderer Verträge über gewerbliche Schutz- und Urheberrechte geschützt.
GEWÄHRLEISTUNG
A) Ihnen ist bekannt, dass Software nie frei von Fehlern ist.
B) Die Software wird ohne jegliche Garantie zur Verfügung gestellt. F-Secure, seine Lizenznehmer, seine Vertriebsstellen
oder seine Zulieferer garantieren nicht, dass die Software oder die entsprechende Dokumentation
korrekt, akkurat, zuverlässig oder in anderer Weise fehlerfrei ist.
C) Mit der Angabe von Leistungsdaten oder sonstigen Software-Beschreibungen übernimmt F-Secure, seine Lizenznehmer,
seine Vertriebsstellen oder seine Zulieferer keine Garantie für die Beschaffenheit der Software.
HAFTUNG
A) Im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften F-Secure, seine Lizenznehmer, seine Vertriebsstellen oder
seine Zulieferer unbegrenzt. Verletzt F-Secure, seine Lizenznehmer, seine Vertriebsstellen oder seine Zulieferer
eine wesentliche Vertragspflicht aufgrund einfacher Fahrlässigkeit, so ist die Haftung auf den im Zeitpunkt des
Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
B) Für Schäden wegen Datenverlustes wird nur gehaftet, wenn Sie die Daten in nach der Art der Anwendung
erforderlichen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal täglich, in geeigneter Form gesichert haben.
C) Soweit die Haftung für F-Secure, seine Lizenznehmer, seine Vertriebsstellen oder seine Zulieferer nach den
vorstehenden Regeln ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Vertreter
sowie von Erfüllungsgehilfen von F-Secure, seinen Lizenznehmern, seinen Vertriebsstellen oder seinen
Zulieferern.
D) Die Haftung wegen Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt durch die vorstehenden Regelungen in jedem Fall unberührt.
EXPORTBESCHRÄNKUNGEN (AUSSCHLIESSLICH FÜR KRYPTOGRAPHISCHE SOFTWARE)
A) Sie erklären sich mit den örtlichen Bestimmungen bezüglich des Exports bzw. der Verwendung kryptographischer
Software einverstanden.
B) In jedem Fall ist F-Secure für den illegalen Export und/oder die Verwendung seiner kryptographischen Software
Ihrerseits nicht haftbar.
ANWENDUNGEN MIT HOHEM RISIKO
Die Software verfügt über keine Fehlertoleranz (es sei denn, aus der Produktdokumentation geht ausdrücklich
etwas anderes hervor) und ist nicht für die Verwendung oder den Wiederverkauf als Online-Kontrollausrüstung
in gefährlichen Umgebungen, die fehlerfreie Leistungen erfordern, konzipiert, hergestellt oder ausgerichtet,
wie zum Beispiel die Verwendung in Kernkraftanlagen, Flugzeugnavigations- oder Kommunikationssystemen,
bei der Luftverkehrskontrolle, in Lebensrettungs- oder Waffensystemen, bei denen der Ausfall der Software
direkt zu Tod, Personenschäden oder schweren physikalischen oder Umweltschäden führen kann (Anwendungen
mit hohem Risiko). F-Secure und seine Zulieferer übernehmen keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende
Garantie bezüglich der Eignung der Software für Anwendungen mit hohem Risiko.
NUTZUNGSERLAUBNIS
Sie sind damit einverstanden, dass die Software möglicherweise Informationen hinsichtlich Ihrer Softwareverwendung
und die Ergebnisse dieser Verwendung per Internet in verschlüsselter Form an F-Secure übermittelt.
Sie räumen F-Secure das Recht ein, statistische Sicherheitsdaten und andere sicherheitsbezogene Inhalte oder
Materialien in einer nicht persönlich identifizierbaren Form sowie Informationen von Lizenz-/Gerätedaten, die
von der Software oder von Ihnen an F-Secure über die Software gesendet wurden, zu verwenden und anzuzeigen.
Diese Daten werden von F-Secure für die Kundenregistrierung, für Sicherheitsforschungszwecke und
für die Entwicklung von Lösungen verwendet.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
A) Die Lizenz wird sofort fristlos aufgekündigt, wenn Sie gegen eine ihrer Bestimmungen verstoßen. Sie sind
nicht berechtigt, von F-Secure und seinen Wiederverkäufern infolge der Beendigung eine Rückerstattung
zu erhalten.
B) Die Bestimmungen bezüglich der Vertraulichkeit und der Nutzungsbeschränkungen gelten über die Laufzeit
der Vereinbarung hinaus.
C) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird
die Gültigkeit der restlichen Lizenzbedingungen dadurch nicht beeinträchtigt.
D) Diese Bedingungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Regeln und Grundsätze des Internationalen
Privatrechts sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf
werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Wenn Sie Fragen zu diesen Bedingungen haben oder aus einem anderen Grund mit F-Secure Kontakt
aufnehmen möchten, schreiben Sie bitte an:
F-Secure Corporation,
PL24, FIN-00181 Helsinki,
Finnland,
Fax: +358 9 2520 5001,
E-Mail: Helsinki@F Secure.com oder telefonisch: +358 9 2520 0700
Zusatzbedingungen CleverKabel Starter
1 Gegenstand der Bedingungen
1.1. Voraussetzungen: Kabelanschluss, durch den weitere Kosten entstehen können. Die Mindestvertragslaufzeit
beträgt 24 Monate. Das Bereitstellungsentgelt beträgt 29,90 Euro. Bei jedem Wechsel in den CleverKabel
Starter wird eine Wechselgebühr von 29,90 Euro fällig.
1.2. Der CleverKabel Starter besteht aus einem analogen Telefonanschluß mit einer Leitung. Telefongespräche ins
deutsche Festnetz sind kostenlos (ausgenommen Sonderrufnummern). Entgelte für andere Verbindungen entsprechend
Preisliste. Call-by-Call und Preselection ausgeschlossen.
1.3. Der CleverKabel Starter beinhaltet das Kabel BW Sicherheits-Paket 3 Monate kostenlos. Nach den 3 Freimonaten
muss dies schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, so gilt eine monatliche Grundgebühr von
zusätzlich 3,90 Euro.
Zusatzbedingungen Speed-Option
1 Die Speed-Option ist für den Tarif CleverKabel Starter optional wählbar. Hierbei wird die Bandbreite bei CleverKabel Starter auf bis zu 20/1 MBit/s
(Download/Upload) erhöht. Das Erreichen der maximalen Bandbreite ist dabei abhängig von technischen und physikalischen Voraussetzungen.
Evtl. technische Einschränkungen finden Sie in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und den „Zusatzbedingungen
Internet- und Telefonanschluss“.
2 Die Mindestvertragslaufzeit der Speed-Option beträgt 3 Monate. Die Kündigung muss der Kabel BW mindestens
sechs Wochen vor Monatsende, schriftlich zugehen.
Zusatzbedingungen digitaler Anrufbeantworter
1 Kabel BW bietet seinen Kunden als Serviceoption während der Laufzeit des Telefonanschlussvertrages
einen digitalen Anrufbeantworter, der das Aufzeichnen von Nachrichten von Anrufern ermöglicht.
1.1. Der Kunde kann mit dem Anrufbeantworter hinterlassene Nachrichten abhören, speichern und löschen. Neue
Nachrichten werden 30 Tage gespeichert. Werden sie nicht innerhalb dieses Zeitraums abgehört, werden sie
automatisch gelöscht. Vom Kunden nach Abhören gespeicherte Nachrichten können bis zu 60 Tage gespeichert
werden. Danach werden sie automatisch gelöscht.
1.2. Der Kunde kann sich nach Abhören einer Nachricht direkt mit dem Anrufer, sofern die Rufnummer beim Anruf
mitgesandt wurde, verbinden lassen. Durch die Weiterverbindung können dem Kunden Zusatzkosten entstehen.
1.3 Der Kunde kann einen persönlichen Begrüßungstext aufnehmen und aktivieren oder einen Standard-Begrüßungstext
mit seinem Namen einstellen. Der Kunde stellt Kabel BW von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung
von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten oder sonstiger Rechte Dritter entstehen können. Darüber
hinaus verpflichtet sich der Kunde, keine illegalen, volksverhetzenden oder in sonstiger Art und Weise anstößigen
Inhalte auf zunehmen oder hochzuladen. Jede Zuwiderhandlung berechtigt Kabel BW zur sofortigen
Abschaltung der Serviceoption des Kunden.
1.4. Der Kunde kann sich bei neuen hinterlassenen Nachrichten per SMS oder Anruf benachrichtigen lassen. Über
die telefonische Benutzerführung können Benachrichtigungen per SMS oder Anruf aktiviert werden.
1.5. Ein Kunde kann – bei mehreren Anschlüssen und Rufnummern – zu jeder Rufnummer einen Anrufbeantworter
beantragen. Die Anrufbeantworter werden einzeln über das Telefon administriert.
1.6. Die Funktionalitäten des Anrufbeantworters können vom eigenen Telefonanschluss oder von einem fremden
Telefonanschluss aus genutzt werden.
1.7. Für das Abrufen von Nachrichten oder Vornehmen von Einstellungen über einen fremden Telefonanschluss ist
aus Sicherheitsgründen ein PIN-Code erforderlich. Dieser kann vom Kunden bei der Ersteinrichtung des Anrufbeantworters
ausgewählt und kann danach vom eigenen Anschluss aus telefonisch geändert werden.
1.8. Diese Option ist nur mit einem aktuellen CleverKabel Tarif buchbar.
2. Einrichtung, Umzug und Portierung
2.1. Bei Anmeldung aktiviert Kabel BW die Rufumleitung auf den Anrufbeantworter bei Nicht-Abheben. Die gesetzte
Rufumleitung kann vom Kunden kurzfristig deaktiviert werden. Die Deaktivierung der Rufumleitung stellt
keine Kündigung des Services dar. Die Kosten für den Anrufbeantworter fallen bei einer Deaktivierung der
Rufumleitung weiterhin an.
2.2. Während der Kunde die Option Anrufbeantworter beauftragt hat, ist es nicht möglich, eine andere Rufumleitung
bei Nicht-Abheben zu setzen. Fixe Rufumleitungen oder Rufumleitungen bei Besetzt sind vom Anrufbeantworter
unberührt.
2.3. Bei Umzug, nachträglicher Portierung, Rufnummerntausch o. ä. wird der Anrufbeantworter deaktiviert und ein
neuer Anrufbeantworter für die neue Rufnummer eingerichtet. Gespeicherte Nachrichten werden nicht übertragen
und es ist eine neue Ersteinrichtung des Anrufbeantworters erforderlich.
3. Kündigung
3.1. Bei der Kündigung des Anrufbeantworters werden bestehende gespeicherte Nachrichten mit dem Ablauf der
Kündigungsfrist unwiderruflich gelöscht.
3.2. Eine Kündigung der Serviceoption digitaler Anrufbeantworter muss der Kabel BW mindestens sechs Wochen vor
Monatsende schriftlich zugehen. Die Mindestvertragslaufzeit des digitalen Anrufbeantworters beträgt 3 Monate.
4. Preise und Vertragsbedingungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste.
Zusatzbedingungen Option Easy2Mobile
1 Kabel BW ermöglicht dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten die
Nutzung der Option „Easy2Mobile“ zu den Produkten CleverKabel Telefon, CleverKabel Starter, CleverKabel Internet,
CleverKabel 25 MBit/s, 50 MBit/s, und CleverKabel 100 MBit/s. Mit der Option „Easy2Mobile“ werden abgehende
inländische Verbindungen in nachfolgend genannten Mobilfunknetze abweichend von der jeweils gültigen Preisliste
des zugrunde liegenden Vertrages besonders tarifiert (betrifft die Netze: T-Mobile, Vodafone D2, E-Plus, O2
Germany, vistream und ring).
2 Dem Kunden wird eine vereinbarte Grundgebühr für die Bereitstellung des Services der Kabel BW zu den Mobilfunknetzen
von T-Mobile, Vodafone D2, E-Plus, O2 Germany, vistream und ring von 3,28 Euro (ohne USt) bzw. 3,90
Euro (mit USt) je Kalendermonat und je Anschluss berechnet. Die Gespräche in die Mobilfunknetze T-Mobile, Vodafone
D2, E-Plus, O2 Germany, vistream und ring werden mit einem Preis von 9,9 EuroCent pro Minute berechnet.
3 Die Mindestvertragslaufzeit der Option Easy2Mobile beträgt 3 Monate. Das Vertragsverhältnis über die Option
„Easy2Mobile“ ist für beide Vertragspartner zum Schluss eines jeden
Kalendermonats mit einer Frist von sechs Wochen kündbar. Die Kündigung muss der Kabel BW mindestens
sechs Wochen vor Monatsende. Die Kündigung bedarf der Schriftform nebst Unterschrift.
4 Der angegebene Preis mit Umsatzsteuer (USt) für die Grundgebühr ist ein auf Cent gerundeter Betrag. Hiervon
abweichend werden die Preise für Verbindungen der Kabel BW zu Mobilfunknetzen von T-Mobile, Vodafone D2,
E-Plus, O2 Germany, vistream und ring angegeben, die auf volle tausendstel Cent aufgerundet sind. Maßgeblich
für die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen sind die angegebenen Preise ohne USt. Diese
werden von der Kabel BW für die Rechnungslegung zusammengefasst und sind Grundlage für die Berechnung
des Umsatzsteuerbetrages. Daher ist es möglich, dass der vom Kunden zu zahlende Betrag niedriger ist als die
Summe der Preise mit USt. Die Preise mit USt errechnen sich aus den Preisen ohne USt zuzüglich der Umsatzsteuer
in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes werden
die Preise mit USt entsprechend angepasst.
Zusatzbedingungen Offline-Billing
1 Kabel BW ermöglicht seinen Kunden die Nutzung von Angeboten mit entgeltlichen Informationen, Unterhaltung
oder anderen Inhalten (Mehrwertdiensten), sofern eine entsprechende Vereinbarung zwischen Kabel BW und
dem Anbieter des Mehrwertdienstes getroffen wurde.
2 Kabel BW übernimmt als Teilnehmernetzbetreiber die Vermittlung und den Transport sowie die Abrechnung der
getätigten Anrufe für den Kunden des Mehrwertdiensteanbieters, ein Vertrag über die Mehrwertdienstleistung
kommt jedoch lediglich zwischen dem Kunden und dem Mehrwertdiensteanbieter zustande.
3 Sofern der Kunde Kabel BW eine Einzugsermächtigung erteilt, umfasst diese auch sämtliche Verbindungsentgelte,
die Kabel BW oder ein berechtigter Dritter gegenüber dem Endkunden aufgrund einer Vereinbarung mit
dem jeweiligen Mehrwertdienstanbieter abrechnen kann.
4 Rechnungen bezüglich offline abgerechneter Mehrwertdienste werden in einer separaten Rechnung (Second
Bill) stellt. Kabel BW ist darüber hinaus berechtigt, die für die Fakturierung und das Inkasso relevanten Informationen
vom Anbieter bzw. einem berechtigten Dritten einzuholen und die zu diesem Zweck notwendigen Daten
des Kunden an den Anbieter bzw. einem berechtigten Dritten zu übermitteln.
5 Werden Leistungen offline abgerechneter Mehrwertdienste nicht gezahlt, erfolgen die sich daran anschließenden
Tätigkeiten z. B. der Mahnung oder des Inkassos durch die Mehrwertdiensteanbieter oder deren Erfüllungsgehilfen.
Im Falle von Rücklastschriften findet jedoch die Regelung in Ziffer 8.8, Satz 2 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen Anwendung.
Zusatzbedingungen Digital TV/Radio
1 Gegenstand der Bedingungen
Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG („Kabel BW“) erbringt alle von ihr angebotenen Digital-TV-/
Radio-Leistungen auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) von Kabel BW, der
Zusatzbedingungen Kabelanschluss sowie der nachfolgenden Zusatzbedingungen für Digital-TV/Radio
(nebst der diesbezüglichen Preisliste) sowie möglicher weiterer Zusatzbedingungen, soweit auf diese
Bezug genommen wird.
2 Leistungen der Kabel BW
2.1 Für den Fall, dass der Kunde das Vertragsprodukt „Digital-TV/Radio“ der Kabel BW beauftragt, umfassen die
Leistungen von Kabel BW die Übermittlung von digitalen Signalen in den Breitbandnetzen der Kabel BW sowie
ggf. die Veranlassung der Freischaltung der SmartCard des Kunden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde
einen digitaltauglichen Kabelanschluss sowie einen für Kabel BW geeigneten Receiver und ggf. eine SmartCard,
über die verschlüsselt empfangene Signale dekodiert werden können, besitzt.
2.2 Im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten von Kabel BW ermöglicht Kabel BW
dem Kunden den Empfang digitaler Rundfunk- und Fernsehprogramme in Form verschiedener Pakete zum Abonnement.
Das Abonnement der Pakete umfasst die Bereitstellung der Signale aus dem Breitbandnetz bis zum
Übergabepunkt, auf Wunsch die zur Dekodierung der verschlüsselt empfangenen Signale benötigte SmartCard
sowie ggf. die Freischaltung der SmartCard.
2.3 Kabel BW stellt dem Kunden das jeweils im Abonnementvertrag vereinbarte Programm-angebot nach Maßgabe
dieser Zusatzbedingungen zur Verfügung.
2.4 Die Leistungen sind jeweils vom Kunden bei Kabel BW zu beauftragen. Hierzu schließen die Parteien den
sogenannten Abonnementvertrag.
2.5 Kabel BW erbringt die Leistungen nur gegen Entgelt. Die Preise richten sich nach der bei Abschluss des Abonnementvertrags
oder der aufgrund einer Vertrags- oder Preisänderung nach Ziffer 2 der AGB jeweils gültigen
Preisliste.
3 Nichtverfügbarkeit der Leistung
Kabel BW bezieht die digitalen Rundfunk- und Fernsehprogramme in Form verschiedener Pakete von unterschiedlichen
Programmanbietern. Kabel BW kann daher nicht gewährleisten, dass diese Rundfunk- und Fernsehprogramme
über die gesamte Vertragslaufzeit für den Kunden zur Verfügung stehen. Sollte ein vertragsgegenständliches
Rundfunk- oder Fernsehprogramm nicht mehr für den Kunden zur Verfügung stehen, ist Kabel BW
berechtigt, den Vertrag über das digitale Angebot jederzeit – auch während der festen Laufzeit – außerordentlich
fristlos zu kündigen. Kabel BW wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits
erhaltene Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zurückerstatten.
4 Laufzeit und Kündigung
4.1 Der Vertrag über die Digital-TV-/Radio-Leistung wird zuerst auf die im Bestellformular jeweils angegebene
feste Laufzeit von 12 bzw. 24 Monaten abgeschlossen. Die feste Laufzeit beginnt mit Abschluss des Vertrages.
Innerhalb der festen Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert
sich danach jeweils um weitere 12 Monate. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist
von 6 Wochen zum Ende der ersten festen Laufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes
gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform nebst Unterschrift.
4.2 Kabel BW ist auch vor Ablauf der festen Laufzeit gemäß Ziffer 4.1 jederzeit zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses
berechtigt, sofern Kabel BW aufgrund von Vereinbarungen mit Dritten diesen gegenüber
nicht berechtigt war, mit dem Kunden einen Vertrag dieses Inhalts zu schließen.
4.3 Das Recht des Kunden, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
5 SmartCard
5.1 Kabel BW überlässt dem Kunden während der Laufzeit des Abonnementvertrages eine oder mehrere zum
Empfang der Digital-TV-Programme bzw. anderer Inhalte erforderliche SmartCard(s). Kabel BW kann festlegen,
dass die überlassene(n) SmartCard(s) ausschließlich in Verbindung mit einem der SmartCard zugeordneten
Digital Receiver genutzt werden können. Dafür wird der Kunde sowohl bei Vertragsbeginn als auch bei einem
späteren Wechsel des Receivers dessen Herstellerfirma, den Serientyp und die Seriennummer Kabel BW mitteilen,
damit der Receiver der/den SmartCard(s) zugeordnet werden kann.
5.2 Weist die SmartCard im Zeitpunkt der Überlassung an den Kunden (Eignung beim Kunden) Mängel auf, wird
Kabel BW sie kostenlos ersetzen. Gleiches gilt, soweit Mängel nach der Überlassung auftreten, die der Kunde
nicht zu vertreten hat.
5.3 Die SmartCard verbleibt im Eigentum der Kabel BW. Dem Kunden ist die Veräußerung, Überlassung und Untermiete
der SmartCard sowie der Anschluss an einen anderen als den vertraglich vereinbarten Übergabepunkt
untersagt. Sie ist den Umständen entsprechend pfleglich zu behandeln und bei Beendigung des Vertrages
binnen 14 Tagen auf eigene Kosten und Gefahr des Kunden in einem der Nutzungsdauer entsprechenden
Zustand an Kabel BW zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er die in der
bei Auftragserteilung gültigen Preisliste aufgeführten Entgelte zu entrichten.
5.4 Der Kunde wird keine Reparaturen, Wartungen oder sonstigen Maßnahmen an der SmartCard durch andere als
die von Kabel BW beauftragten Personen durchführen lassen.
5.5 Der Kunde verpflichtet sich, die SmartCard vor Schäden, insbesondere vor Beeinflussung durch elektrische
Fremdspannung, zu bewahren.
5.6 Der Kunde haftet für einen von ihm vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführten Verlust und von ihm vorsätzlich
oder fahrlässig herbeigeführte Beschädigungen der SmartCard. Im Falle des Verlustes oder fahrlässig herbeigeführter
Beschädigungen der SmartCard hat er die in der bei Auftragserteilung gültigen Preisliste aufgeführten
Entgelte zu entrichten. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Kabel BW kein oder ein
geringer Schaden als die aufgeführten Entgelte entstanden ist.
6 Receiver
6.1 Kabel BW stellt nach besonderer schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden diesem auch einen Receiver
zur Verfügung. Soweit der Kunde den Receiver käuflich erwirbt, gelten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
von Kabel BW hierfür. Soweit der Kunde den Receiver im Wege des Mietkaufs erwirbt (nur
in Verbindung mit einem Pay-TV-Paket oder einem Kabelanschluss-Neuvertrag mit jeweils 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit
möglich), gelten für das Vertragsverhältnis über den Mietkauf die Vertragslaufzeiten und
Kündigungsfristen des Kabelanschlusses bzw. Pay-TV-Pakets. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses über
den Mietkauf geht der Receiver in das Eigentum des Kunden über. Soweit der Kunde den Receiver unentgeltlich
erhält, gilt Ziffer 5 entsprechend.
6.2 Sofern der Kunde nicht von Kabel BW zur Verfügung gestellte Receiver verwenden möchte, obliegt es ihm, zu überprüfen,
ob diese Receiver geeignet sind, die Programmpakete von Kabel BW, Premiere und anderen von Kabel BW
zugelassenen Programmanbietern im Kabel BW Netz zu empfangen. Solche Receiver müssen bestimmte Anforderungen
erfüllen (z. B. Jugendschutz-PIN, richtiges Verschlüsselungssystem), um zum Empfang der Programmpakete
fähig zu sein. Die Installation der Receiver obliegt in jedem Fall dem Kunden, außer er nimmt den kostenpflichtigen
Digital-TV-/Radio-Installationsservice von Kabel BW (siehe unten Ziffer 8) in Anspruch.
7 Technische Besonderheiten
7.1 Aktualisierungen von Receiver/SmartCard
Kabel BW behält sich vor, Software und/oder Hardware der Receiver und/oder der SmartCard jederzeit für den
Kunden kostenfrei zu aktualisieren bzw. auszutauschen. Kabel BW ist insbesondere berechtigt, die zum Empfang
des Programmangebotes sowie zu dessen Ergänzung oder Änderung erforderliche Software auf die Receiver des
Kunden aufzuspielen oder dort vorhandene Software zu ergänzen oder zu ändern.
7.2 Hybrid Receiver mit Rückkanal
Der Kunde ist damit einverstanden, dass bei einer Rückkanalnutzung die auf der SmartCard bzw. den Receivern für
Abrechnungszwecke anfallenden oder gespeicherten Daten von Kabel BW elektronisch abgefragt werden.
7.3 Kabel Digital International
Für die im Rahmen eines Kabel Digital International-Paketes abonnierten Kanäle werden die digitalen Sendesignale
in dem Umfang und der Beschaffenheit, wie sie vom jeweiligen Sende-unternehmen zur Verfügung gestellt werden,
unverändert und ohne dass Kabel BW darauf Einfluss hat, d. h. auch mit eventuellen Sendestörungen bzw. -pausen,
dem Abonnenten übermittelt.
7.4 HDTV
Um die Inhalte von HDTV-Sendern empfangen und optimal darstellen zu können, benötigt der Nutzer Empfangsgeräte,
die HDTV-Signale verarbeiten und abbilden können und ein für hochauflösendes Fernsehen geeignetes
Display. Es obliegt dem Abonnenten, alle erforderlichen Empfangsgeräte bereitzustellen und dafür zu sorgen, dass
sie miteinander kompatibel sind. Der Empfang von HDTV-Programmen ist nicht im gesamten Sendegebiet der
Kabel BW möglich.
8 Optionale entgeltpflichtige Service-Leistungen für Digital-TV-/Radio-Installationsservice
8.1 Kabel BW erbringt Einstellungen an Endgeräten des Kunden außerhalb des Breitbandnetzes von Kabel BW nach
jeweiligen Beauftragungen im Einzelfall im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten
gegen gesondertes Entgelt, das sich nach der bei Auftragserteilung jeweils gültigen Preisliste richtet,
durch qualifizierte Servicepartner zu den folgenden Bedingungen:
– An- und Abfahrt,
– bis 5,– Euro/netto Kleinmaterial und
– Anschließen und Einstellen von Endgeräten zum digitalen Fernsehempfang
(z. B. Fernsehern, Receiver, DVD-Player usw.).
8.2 Die Abrechnung erfolgt nach angefangenen Serviceeinheiten von je 15 Minuten, deren Preis sich nach der
bei Auftragserteilung gültigen Preisliste richtet. Für An- und Abfahrt wird eine Serviceeinheit in Rechnung
gestellt.
8.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Bedienungsanleitung der Endgeräte vorhanden ist. Des Weiteren hat
der Kunde dafür zu sorgen, dass funktionierende Bedienelemente wie z. B. eine voll funktionsfähige Fernbedienung
vorhanden sind und freier Zugang zu den Endgeräten und der Verkabelung gewährleistet ist.
8.4 Diese Leistungen nach Ziffern 8.1 – 8.3 können Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr, Samstag auf
Anfrage, in Anspruch genommen werden (ausgenommen sind gesetzliche Feiertage).
8.5 Darüber hinausgehende Leistungen, die nicht Bestandteil der Leistungen nach dieser Ziffer 8 sind, können
zwischen dem Servicepartner und dem Kunden individuell vereinbart werden. Sollte Material für die Durchführung
der Einstellung benötigt werden, über das der Kunde nicht verfügt (z. B. SCART-Kabel), kann dieses vom
Servicepartner der Kabel BW vor Ort auf dessen eigene Rechnung und eigenen Namen erworben werden.
Zusatzbedingungen Kabelanschluss
1 Gegenstand der Bedingungen
Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG (nachfolgend „Kabel BW“) erbringt alle von ihr angebotenen Vertragsprodukte
betreffend Fernseh- und Hörfunkdienste, Mehrwertdienste und Internet- und Telefonanschlüsse (nachfolgend
„die Leistungen“) zu den nachstehenden Zusatzbedingungen Kabelanschluss, die zusätzlich und ergänzend zu
den AGB gelten, sowie zu weiteren Zusatzbedingungen, soweit auf diese Bezug genommen wird.
2 Leistungen der Kabel BW
2.1 Kabel BW übermittelt die Fernseh- und Hörfunksignale sowie die für die Internetnutzung und Sprachtelefonie
erforderlichen Telekommunikationssignale mittels ihres Breitbandnetzes bis zu einem zwischen den Parteien
vereinbarten Übergabepunkt.
2.2 Die zum Übergabepunkt übermittelten Fernseh- und Hörfunksignale umfassen die in der jeweiligen Kanalbelegungsübersicht
der Kabel BW aufgeführten Programme.
2.3 Kabel BW behält sich die Änderung der Kanalbelegung vor und übermittelt insbesondere die Programme nur
derart und so lange, wie ihr dies die Bindung an Gesetze, internationale Vereinbarungen und Entscheidungen
Dritter (z. B. Landesmedienanstalten und Programmanbieter/-veranstalter) ermöglichen. Der Kunde muss daher
damit rechnen, dass er nicht jederzeit dieselben Programme auf dieselbe Art und Weise zum Übergabepunkt
übermittelt bekommt.
2.4 Kabel BW behält sich außerdem das Recht vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen sowie technisch und
wirtschaftlich Notwendigen, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, das Programmangebot, die einzelnen
Kanäle sowie die Nutzung der einzelnen Kanäle zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise
zu verändern. Hierunter fällt auch die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt von einer analogen zu einer
digitalen verschlüsselten Signalverbreitung zu wechseln.
3 Kabel BW Übergabepunkt (ÜP)
3.1 Sofern beim Kunden noch kein Hausanschluss vorhanden ist, errichtet Kabel BW nach gesonderter Beauftragung
durch den Kunden einen Hausanschluss. Mit der Errichtung des Hausanschlusses installiert Kabel BW für
einen von ihr bestimmten Versorgungsbereich jeweils einen Übergabepunkt als Abschluss ihres Breitbandnetzes
auf dem Grundstück, auf dem der Kunde die Leistung nutzen will, falls das Grundstück nicht im Versorgungsbereich
eines anderen Übergabepunktes liegt. Kabel BW errichtet den Hausanschluss, sofern im Auftrag
nicht abweichend vereinbart, als Hausanschluss inklusive. Tiefbauleistung bis zu 10 m und Hauseinführung. Die
Tiefbauarbeiten auf dem Privatgrundstück werden hierbei bis zu einer Länge von 10 m durch die Kabel BW
oder ihren Auftragnehmer ausgeführt. Der Einbau der Hauseinführung erfolgt ebenfalls durch Kabel BW oder
ihren Auftragnehmer. Bei Längen über 10 m wird jeder weitere Meter gemäß aktueller Preisliste berechnet.
3.2 Der Kabel BW Übergabepunkt bildet die Schnittstelle zwischen dem Breitbandnetz von Kabel BW und dem
Hausverteilnetz. Mittels des Übergabepunktes wird das Breitbandnetz von Kabel BW an das Hausverteilnetz
des Kunden angeschlossen (sogenannter „Kabelanschluss“). Der Übergabepunkt ist der Abschluss des Breitbandnetzes
auf dem Grundstück, auf dem der Kunde die Leistung nutzen will, sofern das Grundstück nicht im
Versorgungsbereich eines anderen Übergabepunktes liegt. Unter Berücksichtigung des Kundenwunsches wird
der Übergabepunkt an einer hierfür technisch geeigneten Stelle errichtet, in der Regel im Haus des Kunden (ÜP
im/am Keller).
3.3 Der von Kabel BW errichtete Übergabepunkt und sonstige Anlagen verbleiben allein im Eigentum von Kabel BW.
Die zu dessen Errichtung installierten Materialien, Sachen und Einrichtungen verbleiben auch nach ihrer Verbindung
mit fremdem Grund und Boden im Eigentum von Kabel BW und können – müssen aber nicht – bei
Beendigung des Vertragsverhältnisses von Kabel BW wieder entfernt werden.
3.4 Der Kunde ist berechtigt, den Übergabepunkt zu nutzen. Das Nutzungsrecht gibt dem Kunden kein ausschließliches
Besitzrecht an dem Übergabepunkt. Der Kunde ist verpflichtet, anderen Interessenten im Versorgungsbereich
des Übergabepunktes Gelegenheit zu geben, ebenfalls als Kunde von Kabel BW den Übergabepunkt zu
nutzen und die Leistungen von Kabel BW in Anspruch zu nehmen. Dabei sind die durch eine gemeinschaftliche
Nutzung anfallenden Kosten der Hausverteilanlage angemessen auszugleichen.
4 Installation, Wartung und Betrieb
4.1 Der Kunde gestattet die Installation und Unterbringung des Hausanschlusses, des Übergabepunktes, der
hierfür notwendigen Materialien und sonstigen Anlagen (gemeinsam als„Geräte“ bezeichnet“) in seinen
Räumlichkeiten. Befinden sich Teile der Geräte nicht in den Räumlichkeiten des Kunden, sondern in anderen
Bereichen des entsprechenden Hauses oder Grundstückes, trägt der Kunde dafür Sorge, dass Kabel BW die
Gestattung vom Eigentümer oder von sonstigen Berechtigten für die vorgenannten Maßnahmen rechtzeitig
erhält. Der Kunde stellt die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Installation sicher, insbesondere
hat er auf eigene Kosten für die Stromversorgung und die Erdung der Kabel BW Geräte zu sorgen.
4.2 Kabel BW wartet die zur Verfügung gestellten Geräte in den Räumlichkeiten des Kunden bzw. in den anderen
Bereichen des Hausgrundstückes. Der Kunde verschafft Kabel BW Mitarbeitern bzw. ihren Beauftragten
den hierfür nötigen Zutritt. Ein Zutrittswunsch wird rechtzeitig angekündigt. Falls der Kunde schuldhaft seiner
Pflicht, Kabel BW Zutritt zu gewähren, wiederholt nicht nachkommt, kann er sich Kabel BW gegenüber nicht
auf Umstände berufen, die hieraus resultieren, insbesondere nicht auf deshalb ausgebliebene Leistungen.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Breitbandverteilnetz einschließlich
der Geräte nur von Kabel BW oder ihren Erfüllungsgehilfen ausführen zu lassen.
4.4 Der Kunde nimmt keine eigenmächtigen Eingriffe, Veränderungen oder Manipulationen an den installierten
Geräten vor und behandelt diese pfleglich. Insbesondere das Öffnen der Gehäuse ist dem Kunden nicht gestattet.
Er haftet für Schäden, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung ergeben, sowie für Schäden an
den Geräten, die von Dritten verursacht wurden, sofern er dies zu vertreten hat.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb, die Instandhaltung und
die Deinstallation des Hausanschlusses, des Übergabepunktes sowie der zur Verfügung gestellten Geräte auf
eigene Kosten bereitzustellen.
4.6 Der Kunde darf nur solche Endeinrichtungen an die Geräte anschließen, deren Verwendung in öffentlichen
Telekommunikationsnetzen in Deutschland allgemein zulässig ist und die zu keinen Beeinträchtigungen des Breitbandnetzes
oder der Leistungen von Kabel BW führen. Falls die Verwendung eigener Geräte dennoch zur Beeinträchtigung
des Breitbandnetzes oder der Leistungen von Kabel BW führt, hat der Kunde bei vorsätzlichem oder
fahrlässigem Handeln Schadensersatz zu leisten. Kabel BW steht in diesem Fall ein sofortiges Kündigungsrecht zu.
5 Nutzung durch Dritte
5.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass eine Nutzung der von Kabel BW zur Verfügung gestellten Geräte im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. Er hat insbesondere dafür einzustehen, dass bei einer Nutzung
durch Dritte oder zusammen mit Dritten die Bestimmungen des Jugendschutzes beachtet werden, ferner,
dass ein zur Verfügung gestellter Jugendschutz-PIN nicht durch unzulässige Maßnahmen aufgehoben wird und
dass Unbefugte keinen Zugang zu seiner Jugendschutz-PIN haben.
5.2 Dem Kunden ist es untersagt, die von Kabel BW zur Verfügung gestellten Geräte, insbesondere den Übergabepunkt,
unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung bzw. der vertraglichen Räumlichkeiten
zugänglich zu machen oder die von Kabel BW erhaltenen Signale auf sonstige Weise an Dritte weiterzuleiten
oder eine solche Weiterleitung zu dulden. In jedem Fall einer solchen vertragswidrigen Mitversorgung von
„Schwarzsehern“, die der Kunde zu vertreten hat, verwirkt der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,–
Euro. Die Zahlung der Vertragsstrafe schließt nicht aus, dass Kabel BW ihre weitergehenden Schadensersatzansprüche
gesondert geltend macht.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, die empfangenen Programme ausschließlich privat zu nutzen. Der Kunde ist nicht
berechtigt, das Programm öffentlich vorzuführen/wiederzugeben, eine öffentliche Vorführung zu gestatten, das
Programm für den Gebrauch außerhalb seiner Räumlichkeiten zu kopieren, umzuleiten, weiterzuleiten, für die
Inanspruchnahme des Programms durch Dritte ein Entgelt zu verlangen und/oder das Programm in irgendeiner
Weise gewerblich zu nutzen, es sei denn, dies ist dem Kunden durch gesonderte Vereinbarung gestattet.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, der Kabel BW unverzüglich Änderungen in der Anzahl der an den Übergabepunkt angeschlossenen
Wohneinheiten mitzuteilen, soweit er hiervon Kenntnis hat.
6 Weitere Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde gewährt Kabel BW, soweit erforderlich, an Werktagen während der üblichen Geschäftszeiten Zugang
zu seinen Räumlichkeiten und den Geräten von Kabel BW. Sofern für Kabel BW keine Zugangsmöglichkeit
besteht, wird Kabel BW für die Dauer des nicht bestehenden Zugangs von ihren Verpflichtungen frei. Dies gilt
nicht, wenn der Kunde nachweist, dass deren Einhaltung auch ohne den Zugang möglich gewesen wäre.
6.2 Der Kunde hat seine Endeinrichtungen auf eigene Kosten zu ändern, wenn dies erforderlich ist, damit Kabel BW
ihre Leistungen erbringen kann und/oder damit die Einrichtungen den einschlägigen rechtlichen Vorschriften
entsprechen.
6.3 Der Kunde wird die Leistungen von Kabel BW nicht in rechtswidriger Weise oder zur Vornahme rechtswidriger
Handlungen nutzen oder nutzen lassen und bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln seinerseits Kabel BW
von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultieren.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, der Kabel BW Gelegenheit zu geben, durch technische Maßnahmen an der Hausverteileranlage
ihr Recht zu verwirklichen, den Kabelanschluss eines anderen zu sperren und/oder die Sperre
aufzuheben.
7 Umzug des Kunden in ein von Kabel BW versorgtes Gebiet
Bei einem Umzug des Kunden in ein von Kabel BW versorgtes und modernisiertes Gebiet gilt in Ergänzung der
Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kabel BW Folgendes: Bei einem Umzug des Kunden
in ein von Kabel BW versorgtes und modernisiertes Gebiet wird für sämtliche Leistungen mit Ausnahme von
Internet/Telefon ein erneutes Bereitstellungsentgelt fällig. Für Internet/Telefon gelten abweichend hiervon die
entsprechenden Zusatzbedingungen der Kabel BW.
8 Optionale entgeltpflichtige Service-Leistungen
8.1 Kabel BW erbringt jeweils nach Beauftragung, im Einzelfall im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen
Möglichkeiten, gegen gesondertes Serviceentgelt, das sich nach der bei Auftragserteilung jeweils
gültigen Preisliste richtet, folgende Leistungen an Geräten des Kunden außerhalb des Breibandnetzes von
Kabel BW durch qualifizierte Servicepartner:
– An- und Abfahrt
– bis 5,– Euro/netto Kleinmaterial
– Service-Leistungen an Geräten des Kunden gemäß der Leistungsbeschreibung.
8.2 Die Abrechnung erfolgt nach angefangenen Serviceeinheiten von je 15 Minuten, deren Preis sich nach der bei
Auftragserteilung gültigen Preisliste richtet. Für An- und Abfahrt wird eine Serviceeinheit in Rechnung gestellt.
Im Pauschalpreis sind Kleinmaterialien bis zum Einheitspreis aller Teile gemäß der Materialliste von Kabel BW
bis 5,– Euro (ohne MwSt.) pro Auftrag beinhaltet. Darüber hinaus verbrauchtes Material wird vom Servicepartner
gemäß den Netto- Einkaufspreisen aus der Kabel BW Preisliste für zugelassene Bauteile mit einem
Aufschlag von 5 % gesondert berechnet.
8.3 Über die vorgenannten Leistungen hinausgehende Leistungen können vom Kunden gegen gesondertes Entgelt,
das sich den Bestimmungen für Leistungen nach Aufwand der bei Auftragserteilung jeweils gültigen
Preisliste der Kabel BW richtet, beauftragt werden.
8.4 Die Leistungen nach Ziffern 8.1 – 8.3 können Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 21.00 Uhr, Samstag auf
Anfrage, in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus können diese Leistungen außerhalb der genannten
Arbeitszeiten (auch an Feiertagen) auf Anfrage gegen Zuschlag, der sich nach der bei Auftragserteilung jeweils
gültigen Preisliste richtet, in Anspruch genommen werden.
Zusatzbedingungen Mobilfunk
1 Zustandekommen des Vertrages und Vertragsgegenstand
Voraussetzung für den Abschluss eines Mobilfunkdienstvertrages („Vertrag“) ist das Bestehen oder der zeitgleiche
Abschluss eines Vertrages über ein Kabel BW CleverKabel Internet- und Telefonie-Produkt sowie der Einsatz eines
Kabel BW Internet-Sticks, bzw. einer Kabel BW SIM-Karte. Der Vertrag über ein Kabel BW CleverKabel Produkt muss
während der gesamten Laufzeit des Mobilfunkvertrages bestehen. Wird der CleverKabel Vertrag beendet, endet
zeitgleich ebenfalls der Mobilfunkvertrag.
Der Mobilfunkdienstvertrag kommt durch Antrag des Kunden und Annahme durch Kabel BW zustande. Kabel BW
kann den Antrag des Kunden auch durch Freischaltung der codierten Mobilfunkkarte („SIM-Karte“) oder Erbringen
von Mobilfunkdienstleistungen annehmen.
Für den Mobilfunkdienstvertrag kommen ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Zusatzbedingungen
Internet und Telefon zur Anwendung.
Der Kunde hat die Möglichkeit, den Mobilfunkanschluss über das Netz des Mobilfunkbetreibers für Datenverbindungen
mittels eines geeigneten und zulässigen Endgeräts innerhalb Deutschlands zu nutzen. Sprachdienste und
Verbindungen können auch außerhalb Deutschlands genutzt werden. Zu diesem Zweck hat Kabel BW mit einem
Mobilfunknetzbetreiber eine vertragliche Vereinbarung über die Bereitstellung sowie den Vertrieb von Mobilfunkdienstleistungen
abgeschlossen. Der Kunde kann innerhalb Deutschlands Mobilfunknetze anderer Anbieter
nutzen, wenn und soweit der Mobilfunknetzbetreiber mit dem jeweiligen Anbieter entsprechende Vereinbarungen
geschlossen hat.
Kabel BW behält sich vor, das Produkt- und Dienstleistungsangebot jederzeit zu ändern. Handelt es sich bei den
Änderungen um solche wesentlicher Art, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
Kabel BW ist berechtigt, die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendigen Mittel frei zu wählen, insbesondere
den Mobilfunkdienstleister zu wechseln, sofern keine wichtigen Gründe des Kunden entgegenstehen.
Der Kunde ist verpflichtet, diesbezügliche erforderliche und zumutbare Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.
Kabel BW kann nicht die Einhaltung von Qualitätsstandards gewährleisten – diese sind vielmehr abhängig u. a. von
technischen (Wartungsarbeiten, funktechnische Bedingungen usw.) oder regulatorischen Faktoren. Kabel BW wird
sich jedoch bemühen, dass etwaige Beeinträchtigungen des Mobilfunkdienstes schnellstmöglich beseitigt werden,
sofern deren Ursachen im Einflussbereich von Kabel BW liegen.
Ab einer Datennutzung von über 200 Megabyte innerhalb eines Kalendertages bei dem Tarif „Laptop Tages-
Flatrate“ sowie 3 Gigabyte bei dem Tarif „Laptop Power-Flatrate“ innerhalb eines Kalendermonats wird die Übertragungsgeschwindigkeit
auf max. 64 Kilobit/s für den Up- und Download gedrosselt.
Kabel BW ist berechtigt, die Entgelte oder die Leistungsbeschreibungen bei
a) Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer,
b) Kosten für die Dienste anderer Anbieter, zu denen Kabel BW dem Kunden vertragsgemäß Zugang gewährt,
c) Kosten für besondere Netzzugänge und für Zusammenschaltungen oder
d) Gebühren/Kosten aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen, wie z.B. der Bundesnetzagentur,
ab dem Zeitpunkt und in der Höhe der Änderung für die Zukunft durch einseitige Erklärung gegenüber dem
Kunden anzupassen.
2 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist über seine in den Allgemeinen AGBs von Kabel BW bereits vereinbarten Obligationen hinaus verpflichtet
– seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen. Dies gilt auch dann, wenn die Inanspruchnahme der Leistungen
durch befugte oder unbefugte Dritte erfolgt ist und dies dem Kunden zugerechnet werden kann. Der Kunde hat
die Möglichkeit, die Fehlerhaftigkeit der Zurechnung nachzuweisen.
– den Verlust seiner SIM-Karte unverzüglich telefonisch und danach schriftlich an Kabel BW zu melden.
– die bis zum Zugang seiner Mitteilung angefallenen nutzungsabhängigen Entgelte zu zahlen, wenn er den Verlust
oder das Abhandenkommen seiner SIM-Karte zu vertreten hat.
– die SIM-Karte ausschließlich selbst zu nutzen, bzw. den Personen zur Nutzung zu überlassen, die mit ihm unter der
Kabel BW genannten Kundenadresse in einem Haushalt leben.
– das Mobilfunknetz so zu nutzen, dass die gegenwärtige und geplante Funktionalität, Integrität und Sicherheit
dieses Netzes nicht beeinträchtigt wird.
– das Mobilfunknetz nicht rechtswidrig zu nutzen.
– seine Kennwörter, PIN, PUK, Aktivierungscode etc. sicher zu verwahren und unberechtigten Dritten keinen Zugriff
darauf zu gewähren.
– eine signifikante Verschlechterung seiner Vermögenslage gegenüber Kabel BW bekannt zu geben.
– Mobilfunkdienstleistungen ausschließlich zum Aufbau selbstgewählter Dienste zu nutzen, insbesondere nicht mittels
einer SIM-Karte von Dritten hergestellte Verbindungen über Vermittlungs- und Übertragungssysteme weiterzuleiten
oder SIM-Karten in stationären Einrichtungen zu installieren, es sei denn, die stationäre Einrichtung ist ein
Produkt von Kabel BW.
– unter Verwendung der SIM-Karte keine Telekommunikations- oder Telemediendienste anzubieten.
– die SIM-Karte nicht für Anrufe zu öffentlichen oder kundeneigenen Rufumleitungs- oder Zusammenschaltungssystemen
benutzen und die Anrufe nicht weitervermitteln, umleiten oder mit anderen Verbindungen zusammenschalten
lassen.
– die Mobilfunkdienstleistungen, die ihm, unabhängig von einer Abnahmemenge, zu einem Pauschalpreis zur Verfügung
gestellt wurden (z. B. im Rahmen einer Flatrate) oder die nach Erreichen einer bestimmten Entgeltsumme
für einen bestimmten Zeitraum ohne Berechnung verwendet werden können, und bei denen der Anrufer oder
der Angerufene aufgrund des Anrufs oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen
Dritter erhält, nicht zur dauerhaften Herstellung von Sprach- oder Datenverbindungen im Sinne einer
Standleitung zu nutzen.
– bei einem Tarif der Sparte „Handy-Tarife“ keine Verbindungen herzustellen, bei denen der Kunde oder ein Dritter
aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll.
– im Rahmen der „Handy-Tarife“ keine Verbindungen zu Rufnummern, die einem anderen Zweck dienen, als dem
Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern, zu tätigen. Im Falle des Verstoßes
gegen diese Vereinbarung behält sich Kabel BW die außerordentliche Kündigung des Mobilfunkvertrages vor. Darüber
hinaus ist der Kunde verpflichtet, für die angefallenen Verbindungen Entgelte gemäß der jeweils aktuellen
Preisliste abweichend von einem Flatrate-Tarif gesondert zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden
Schadensersatzanspruchs, sowie die Sperre von Rufnummern, die solche Verbindungen herstellen,
bleibt Kabel BW vorbehalten.
– Die Tarife der Sparte „Laptop-Tarife“ und „Handy-Tarife“ berechtigen nicht zur gewerblichen Nutzung.
Kabel BW ist berechtigt, bei einem Verstoß des Kunden gegen diese Pflichten jegliche Maßnahmen vorzunehmen,
um weitere vertragswidrige Nutzungen zu unterbinden. Hat der Kunde schuldhaft gehandelt, kann Kabel BW
Schadensersatz geltend machen.
3 Sperre
Zusätzlich zu den Bestimmungen betreffend die Sperre in Nr. 10 des Allgemeinen Teils der AGB gilt Folgendes:
Kommt es zu einer besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens und steigt auch die Höhe der Entgeltforderung
von Kabel BW in besonderem Maße an und liegen Tatsachen vor, welche die Annahme rechtfertigen,
dass der Kunde diese Entgeltforderung beanstanden wird, kann eine Sperrung vorgenommen werden. In diesem
Fall ist eine Vollsperre des Netzzugangs frühestens nach Ablauf einer einwöchigen Sperre für abgehende Verbindungen
möglich. Dem Kunden wird die Sperre in der Regel schriftlich, fernmündlich, per SMS oder per E-Mail im
Vorhinein angekündigt. Die Teilsperre wird, soweit technisch möglich und dem Anlass nach sinnvoll, auf bestimmte
Leistungen beschränkt.
Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Grund für die Sperrung wegfällt.
4 SIM-Karte
Dem Kunden wird eine SIM-Karte für die Inanspruchnahme der Mobilfunkdienstleistungen zur Verfügung gestellt.
Der Kunde erhält ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der
auf der SIM-Karte befindlichen Software für die Dauer der Vertragslaufzeit. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte
an der Software bei Kabel BW. Kabel BW kann die SIM-Karte aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund notwendiger oder
technischer Softwareänderungen, gegen eine Ersatzkarte austauschen.
Weiterhin ist Kabel BW berechtigt, insbesondere zur Vermeidung von Missbrauch, die SIM-Karte zu deaktivieren,
wenn über diese mindestens 3 Monate keine Mobilfunknutzung erfolgt ist. Diese Deaktivierung erfolgt nur
bei SIM-Karten, die ohne monatliche Grundgebühr sind. Über die beabsichtigte Deaktivierung wird Kabel BW
den Kunden 4 Wochen vorher unterrichten. Die Deaktivierung unterbleibt, wenn der Kunde Kabel BW mitteilt,
die Karte weiter nutzen zu wollen.
Die voraussichtliche Dauer bis zur netzseitigen Freischaltung der SIM-Karte beträgt 2 bis 24 Stunden ab Freischaltung
der SIM-Karte durch den Kunden über die (Aktivierungshotline unter der Nummer) 0800-8888 280, bzw. über
das Internet auf www.kabelbw.de/mobil und Bestätigung der Aktivierung durch Kabel BW.
5 Rufnummer
Kabel BW teilt dem Kunden eine Rufnummer zu und behält sich vor, diese nachträglich zu ändern, sofern dies
aufgrund rechtlicher Verpflichtungen, gerichtlicher oder behördlicher Entscheidungen erforderlich ist.
6 Portierung
Zur Mitnahme seiner Mobilfunkrufnummer in ein anderes Mobilfunknetz („Rufnummernmitnahme“), muss der für
die betroffene Mobilfunkrufnummer registrierte Kunde spätestens am 30. Tag nach Beendigung des Vertrages den
bei dem neuen Diensteanbieter wirksam gestellten Mitnahme- bzw. Portierungsauftrag bei Kabel BW abgegeben
haben. Aus technischen Gründen ist es möglich, dass die Rufnummernmitnahme bis zu 120 Tage vor Ablauf des
Vertrages mit Kabel BW beantragt wird. Für die Rufnummernportierung zu einem anderen Diensteanbieter wird ein
Entgelt gemäß Preisliste erhoben. Die Portierung ist erst zum Vertragsende des Altvertrages möglich.
Die Rufnummernmitnahme aus einem anderen Mobilfunknetz in das Mobilfunknetz von Kabel BW ist nur möglich,
nachdem der bisherige Anbieter die Rufnummer zur Mitnahme freigegeben hat.
Für die Rufnummernportierung zu einem anderen Diensteanbieter wird ein Entgelt gemäß Preisliste erhoben.
Eine Stornierung der Portierung ist maximal 7 Tage vor Portierungstermin möglich. Erfolgt eine fristgerechte Stornierung
des Portierungsauftrages, erfolgt eine sofortige Umstellung auf den vertraglich vereinbarten Tarif.
7 Factoring
Erbringen Dritte Zusatzleistungen, entsteht ausschließlich ein Vertragsverhältnis zwischen diesem Dritten und dem
Endkunden; Kabel BW ist lediglich – nach den Vorgaben des Mobilfunknetzbetreibers – verpflichtet, den Zugang in
technischer Hinsicht bereitzustellen.
Kabel BW kann im Rahmen des Factorings die Forderungen des Dritten für die Inanspruchnahme der Zusatzleistung
ankaufen.
8 Vertragslaufzeit/Kündigung
Der Vertrag hat – außer in der Variante „Laptop Tages-Flatrate“ – eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
Danach verlängert sich der Vertrag um jeweils 12 Monate, falls er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des
jeweiligen Vertragszeitraums gekündigt wird. Der Tarif „Laptop Power-Flatrate“ ist mit einer Frist von 3 Monaten
zum Vertragsende kündbar.
Beauftragt der Kunde den Tarif Laptop Power-Flatrate (3 Monate gratis testen), besteht die Möglichkeit, durch
schriftliche Mitteilung an Kabel BW 6 Wochen vor Ablauf der ersten 3 Monate dieser Aktion in den Tarif „Laptop
Tages-Flatrate“ zu wechseln. Erfolgt diese Mitteilung nicht oder nicht fristgerecht, wird der Vertrag nach Ablauf der
ersten 3 Monaten in dem Tarif „Laptop Power-Flatrate“ für weitere 21 Monate fortgeführt.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für Kabel BW liegt insbesondere vor, wenn der Kunde
– die Dienstleistungen in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt;
– die Erfüllung des Vertrages, insbesondere seine Zahlungen, in unberechtigter Weise ernsthaft und endgültig einstellt;
– für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines überwiegenden Teils des Rechnungsbetrages
in Verzug gerät und die Höhe des Betrages für sich betrachtet nicht unerheblich ist oder er für einen Zeitraum
von mehr als 2 Monaten mit der Bezahlung in Höhe eines Betrages, der dem nutzungsunabhängigen Entgelt für
2 Monate entspricht, in Verzug gerät;
– den bestehenden oder gleichzeitig geschlossenen Kabel BW Internet- und Telefon-Vertrag kündigt.
Kabel BW wird den Kunden in den Fällen der Ziffern (Spiegelstriche 2 und 3 oben) vor Ausspruch der fristlosen
Kündigung aus wichtigem Grund mahnen und ihn dabei auf die Folgen bei Nichtabhilfe hinweisen. Kabel BW kann
hierauf nur verzichten, wenn aufgrund besonderer Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine
Mahnung unzumutbar ist.
Sofern Kabel BW das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigt, steht Kabel BW je gekündigter SIMKarte
ein Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 60% der monatlichen Grundentgelte, d.h. der
monatlichen nutzungsunabhängigen Entgelte (insbesondere monatliche Basispreise, Grundgebühren Pack-Preise,
Flatrate-Preise, Mindestumsätze) zu, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen
wären. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Der
Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt Kabel BW vorbehalten.
9 Vertragsübernahme durch Mobilfunknetzbetreiber
Wird das Vertragsverhältnis zwischen Kabel BW und dem derzeitigen Mobilfunknetzbetreiber beendet, kann dieser
oder ein anderer Mobilfunknetzbetreiber in die sich aus dem Vertragsverhältnis von Kabel BW mit dem Kunden
ergebenden Rechte und Pflichten eintreten (Vertragsübernahme); der Kunde erklärt sich damit einverstanden.
Zusatzbedingungen Sky
1 Leistungen von Sky
1.1 Programmangebote
1.1.1 Sky stellt dem Abonnenten das vereinbarte Programmangebot sowie den Zugang zu den verfügbaren Zusatzdiensten
(insb. Sky Select und Sky Select+ sowie Multiroom Service; die Nutzung des Sky Select+ und Multiroom
Services ist erst nach der technischen Umsetzung dieser Angebote im Rahmen des vorliegenden Triple Play-
Angebotes möglich) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Zum Empfang der
HD-Inhalte ist der Abonnent nur nach Buchung des entsprechenden Sky HD Programmangebotes berechtigt.
1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung sowie Abänderung und Anpassung der einzelnen Kanäle, Programmpakete und
Paketkombinationen ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines Programmpakets bzw. einer
Paketkombination erhalten bleibt.
1.1.3 Der Abonnent erkennt an, dass Sky für den redaktionellen Inhalt der von Sky zur Verfügung gestellten Programmkanäle
nicht verantwortlich ist, sofern diese von Dritten veranstaltet werden. Er kennt darüber hinaus
an, dass der Programminhalt von Sportkanälen und -paketen saisonal bedingt bzw. abhängig von der Verfügbarkeit
der jeweiligen Programmrechte für Sky variieren kann.
1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen
abzuändern bzw. anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen, wie z. B. bei Rechteverlust
oder dem Erwerb neuer Rechte, bzw. aus technischen Gründen, wie z. B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten,
erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens
einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung, über die bevorstehende Änderung bzw.
Anpassung informieren. Der Abonnent ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens
der Änderung bzw. Anpassung zu kündigen. Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich
einen auch gesondert zu abonnierenden Bestandteil des Gesamtabonnements, ist der Abonnent nur berechtigt,
diesen Bestandteil zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu
wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw.
Anpassung zugehen.
1.1.5 Der Abonnent erkennt an, dass die Aufnahme und Speicherung sowie das Abspielen verschlüsselter Inhalte
auf der Festplatte eines Digital-Receivers nur im Rahmen eines bestehenden Abonnementvertrages möglich
sind. Nach Beendigung des Abonnements ist der Abonnent nicht mehr berechtigt, auf die gespeicherten
Inhalte/Daten zuzugreifen.
1.1.6 Beim Zusatzdienst Sky Select+ kann sich der Abonnent einzelne Inhalte über die bekannt gegebenen Bestellwege,
beginnend mit Bestellung für die ebenfalls gesondert bekannt gegebene Dauer von in der Regel 24
Stunden, freischalten lassen. Die verschlüsselten Sky Select+ Inhalte werden nach einer Initialisierungsphase
von ca. 48 Stunden und anschließend in regelmäßigen Abständen auf die Festplatte des für die Nutzung des
Sky Select+ zugelassenen Digital-Receivers übertragen. Diese im Hintergrund stattfindende Übertragung ist
nur im Stand-by-Betrieb bei Stromzufuhr bzw. bei eingeschaltetem Digital-Receiver und nur bei Wahl eines
Sky Kanals gewährleistet. Die Nutzung der Inhalte beinhaltet weder das Recht noch die Möglichkeit, Kopien
dieser Inhalte zu erstellen bzw. die Inhalte zu verarbeiten und/oder zu verändern. Der Umfang des Programmangebotes
wird von Sky bestimmt und hängt im Übrigen von der Speicherkapazität des Digital-Receivers des
Abonnenten ab; in diesem von Sky zu bestimmenden Umfang ist die Speicherkapazität für die Nutzung der
kostenpflichtigen Sky Select+ Inhalte reserviert und steht dem Abonnenten nicht als Speichermedium zur
Verfügung.
1.1.7 Beim Multiroom-Service kann der Abonnent zur Nutzung innerhalb seines Haushaltes bei gleicher Empfangsart
zusätzlich zu seinem bereits bestehenden Abonnement bis zu drei weitere Programmfreischaltungen mit
demselben Inhalt des bereits bestehenden Abonnements hinzubuchen. D. h. der Abonnent erhält auf Wunsch
bis zu 3 zusätzliche SmartCards und Receiver und kann je zusätzlicher, von Sky überlassener SmartCard die
abonnierten Angebote empfangen. Sky behält sich vor, einzelne Pakete oder Kanäle von der Nutzung im Rahmen
des Multiroom-Services auszunehmen. Das Paket Fußball Bundesliga kann – wenn es bereits Bestandteil
des bestehenden Abonnements ist – für jede zusätzliche SmartCard optional hinzugebucht werden. Den Multiroom
Service darf der Abonnent gemeinsam mit dem bereits bestehenden Abonnement ausschließlich an der
Adresse und in dem Haushalt nutzen, auf die das bereits bestehende Abonnement angemeldet ist.
1.1.8 Für die Inanspruchnahme von Zusatzdiensten, die Sky neben den Programmabonnements anbietet, gelten
ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die von Sky jeweils gesondert dafür festgesetzten
Bestimmungen. Sky kann jederzeit neue Zusatzdienste einführen. Unentgeltliche Zusatzdienste oder
Zusatzdienste, die der Abonnent einzeln bestellt und bezahlt, kann Sky jederzeit wieder einstellen.
1.2 Digital-Receiver
Der Abonnent benötigt zum Empfang der Sky Programme ein für die Sky Programmangebote und die Zusatzdienste
jeweils zugelassenes, kompatibles Empfangsgerät (im Folgenden „Digital-Receiver“ genannt).
1.3 Smartcard
1.3.1 Für den Programmempfang wird dem Abonnenten von Kabel BW für die Laufzeit des Abonnements eine
SmartCard überlassen. Diese SmartCard berechtigt den Abonnenten nur zum Empfang der vertragsgemäßen
Programmangebote an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen Adresse und in dem Haushalt, auf den
das Abonnement angemeldet ist. Der Abonnent darf die SmartCards nur zum Programmempfang über ein mit
einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt befindliches TV-Endgerät nutzen. Die
gleichzeitige Nutzung mehrerer Digital-Receiver mit nur einer SmartCard oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen
der SmartCard über ein Netzwerk (z. B. (W)LAN, VPN, Internet) sind unzulässig, sofern
nichts anderes vertraglich mit Sky vereinbart ist. Der Abonnent erwirbt kein Eigentum an der SmartCard. Es
gelten zusätzlich die Vertragsbedingungen von Kabel BW.1.3.2 Für die Nutzung von Sky Select+ ist nur eine für diesen Zusatzdienst aktivierte SmartCard zu verwenden. Die
SmartCard ist gemäß der Bedienungsanleitung, die dem Digital-Receiver beiliegt, zu aktivieren.
1.3.3 Jede Modifikation oder Manipulation durch den Abonnenten an einer SmartCard ist unzulässig. Der Abonnent
ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einer durch Sky bereit gestellten SmartCard oder deren Verlust unter
den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten. Diese Pflicht trifft ihn auch, wenn
sonstige Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern.
2 Obliegenheiten, allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Abonnenten
2.1 Dem Abonnenten obliegt die Bereitstellung eines Anschlusses an das Kabel BW Kabelnetz. Die ggfs. damit verbundenen
Kosten und Gebühren sind vom Abonnenten zu tragen. Dem Abonnenten obliegt die Bereitstellung
und Installation des zum Programmempfang zugelassenen und kompatiblen Digital-Receivers sowie der zum
Programmempfang kompatiblen Endgeräte (TV, Display, VCR etc.) sowie die Einrichtung eines persönlichen
PIN-Codes gemäß der Bedienungsanleitung, die dem Digital-Receiver beiliegt. Für den Empfang von HDProgrammangeboten
hat der Abonnent einen zum HD Empfang geeigneten Digital-Receiver bereitzustellen.
2.2 Der Abonnementvertrag berechtigt den Abonnenten ausschließlich zur privaten Nutzung der Angebote. Der
Abonnent ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte der Angebote öffentlich vorzuführen oder zugänglich
zu machen z. B. durch den Upload in sog. File- bzw. Streaming-Sharing Systeme, bzw. kommerziell,
z. B. für Internet-Ticker bzw. SMS Dienste, zu nutzen. Bei einer öffentlichen Vorführung und/oder öffentlichen
Zugänglichmachung und/oder kommerziellen Verwertung der Angebote, verstößt der Abonnent nicht nur
gegen vertragliche Pflichten gegenüber Sky, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den
Inhalten und hat daher auch mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch Sky sowie Dritte zu rechnen.
2.3 In dem Fall, dass der Abonnent eine SmartCard entgegen o. g. Bestimmung zur öffentlichen Vorführung von
Angeboten nutzt (insbesondere im Gastronomiesektor), ist Sky berechtigt, vom Abonnenten eine Vertragsstrafe
zu erheben. Diese Vertragsstrafe besteht in der jeweils doppelten jährlichen Abonnementgebühr eines
entsprechenden Sky Abonnements für die gewerbliche Nutzung und kann bis zu maximal 7.000,– Euro betragen
Der Abonnent ist diesbezüglich berechtigt nachzuweisen, dass die missbräuchliche Nutzung der SmartCard
über einen kürzeren Zeitraum als den veranschlagten Jahreszeitraum erfolgte. Sky bleibt die Geltendmachung
eines über die Vertragsstrafe hinaus gehenden Schadenersatzes vorbehalten.
2.4 In dem Fall, dass der Abonnent eine SmartCard entgegen o. g. Bestimmung außerhalb des Haushalts nutzt,
ist Sky berechtigt, vom Abonnenten Schadensersatz mindestens in Höhe einer Jahresgesamtgebühr für das
auf die missbräuchlich genutzte SmartCard gebuchte Abonnement zu verlangen. Darüber hinaus behält sich
Sky den Ersatz weiterer durch die missbräuchliche Nutzung von SmartCards und Leih-Receivern entstandener
Schäden vor. Dem Abonnenten ist der Nachweis gestattet, dass die missbräuchliche Nutzung der SmartCard
für weniger als ein Jahr stattgefunden hat.
2.5 Der Abonnent ist verpflichtet, die Maßgaben des Jugendschutzes einzuhalten. Insbesondere muss der Abonnent
hierzu sicherstellen, dass die digitale Vorsperre nicht durch unzulässige Maßnahmen aufgehoben wird
und dass kein Unbefugter Zugang zu seinem persönlichen PIN-Code hat. Der Abonnent darf Jugendlichen unter
18 Jahren keinen Zugang zu vorgesperrten Filmen gewähren.
2.6 Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Vertragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere
Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Abonnenten ist Kabel BW unverzüglich mitzuteilen.
Bei Änderung der Bankverbindung hat der Abonnent Kabel BW hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und
unaufgefordert eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen.
3 Vergütungsregelungen
3.1 Den festgelegten monatlichen Abonnementbeitrag und sonstige Beiträge zahlt der Abonnent im Voraus an
Sky. Sky hat hierzu Kabel BW mit dem Einzug der Abonnement-Beiträge sowie der Gebühren für die Sky Select
Freischaltungen beauftragt und ermächtigt.
3.2 Die Gebühren für die abgerufenen Sky Select Programme sowie die Inhalte von Sky Select+ werden zum Bestellzeitpunkt
des jeweiligen Angebots zur Zahlung fällig. Der Abonnent haftet in voller Höhe für die Vergütung
der Inhalte, die unter seiner persönlichen Geheimzahl bestellt wurden, solange er diese nicht gesperrt hat.
Bei telefonischer Bestellung der Sky Select Programme sowie Sky Select+ Inhalte ist Sky berechtigt, für den
Bestellvorgang Gebühren zu erheben (maximal 0,49 Euro pro Minute).
3.3 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abonnementbeiträge sowie der Sky
Select / Select+ Gebühren, erfolgen im Banklastschriftverfahren. Der Einzug der Sky Select / Sky Select+ Gebühren
erfolgt mindestens ein Mal monatlich zu Beginn des Folgemonats. Wird eine Banklastschrift durch
einen vom Abonnenten zu vertretenden Umstand unberechtigt zurückgerufen, kann Sky vom Abonnenten den
Ersatz der entstandenen Kosten verlangen.
3.4 Sky kann die vom Abonnenten zu zahlenden Abonnementbeiträge entsprechend erhöhen, wenn sich die extern
verursachten Technik-, Service- oder Lizenzkosten für die Bereitstellung des Programms bzw. der Inhalte
erhöhen. Eine Erhöhung muss dem Abonnenten mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt werden. Der Abonnent
ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen,
wenn die Erhöhung bzw. Erhöhungen innerhalb der jeweils vereinbarten Laufzeit des Abonnenten 10
Prozent oder mehr des ursprünglichen Abonnementbeitrages ausmachen. Die Kündigung muss Sky spätestens
bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. Sky wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und
die zu wahrende Frist hinweisen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die
Änderung als genehmigt.
3.5 Sky behält sich vor, bei einer zulässigen Änderung gemäß Ziffer 1.1.4 die Abonnementbeiträge abweichend
von Ziffer 3.4 entsprechend, d. h. im Verhältnis der Kostenänderung zu den Gesamtkosten, anzupassen. In
diesem Falle wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden der Preisänderung
über diese informieren. Der Abonnent ist berechtigt, das Abonnement auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens
der Preisänderung schriftlich zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht
und die zu wahrende Frist hinweisen.
4 Leistungsstörungen/Haftung/Rücktritt
4.1 Der Abonnent ist berechtigt, bei einem vollständigen oder teilweisen Programmausfall die Abonnementbeiträge
entsprechend der Schwere der Störung anteilig zu mindern, soweit der Abonnent und seine Erfüllungsgehilfen
(insbes. Kabelnetzbetreiber) den Ausfall nicht zu vertreten haben. Eine solche Minderung ist ausgeschlossen,
wenn der Programmausfall im Verhältnis zur Gesamtleistung nur geringfügig ist. Als geringfügig
in diesem Sinne gelten Unterbrechungen, die in der Summe pro Kalenderjahr nicht mehr als 60 Stunden je
einzelnem Kanal ausmachen. Bei einem vollständigen Programmausfall ist jedoch jede durchgehende Unterbrechung
von mehr als 24 Stunden ab Beginn der 25. Stunde nicht mehr geringfügig, ungeachtet der Summe
der Unterbrechungen im jeweiligen Kalenderjahr. Kein Programmausfall liegt vor, wenn der Abonnent seinen
Obliegenheiten gemäß Ziffer 2.1 nicht nachkommt.
4.2 Ziffer 5.1 gilt entsprechend, wenn durch Softwareaktualisierungen auf dem Digital-Receiver oder der SmartCard
ein Programmempfang vorübergehend nicht möglich ist.
4.3 Sollte durch einen vom Abonnenten nicht zu vertretenden Umstand der Empfang von Sky Select Programmen
bzw. Sky Select+ Inhalten unmöglich sein, hat der Abonnent ungeachtet der Dauer der Unterbrechung einen
Anspruch auf Rückerstattung bzw. Gutschrift der Gebühren für Sky Select bzw. Sky Select+.
4.4 Sky haftet nicht für mögliche Schäden, die dem Abonnenten durch den Betrieb oder die Installation eines
von Sky zugelassenen Digital-Receivers entstehen, insbesondere an den ihm gehörenden Waren und Einrichtungsgegenständen
sowie sonstigen Gegenständen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen
Umfangs die Einwirkungen sind. Jegliche Haftung von Sky für den möglichen Verlust bzw. die reparaturbedingte
Löschung von Daten/Inhalten auf dem Digital-Receiver, insbesondere bei der Erbringung von Gewährleistung
oder im Rahmen der Aktualisierung von Software, ist ausgeschlossen.
Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten oder
bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Sky oder deren Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten
von Sky oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung nicht eingeschränkt.
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gegen Sky oder Dritte bleiben unberührt.
4.5 Ist der Abonnent mit der Zahlung der Abonnementbeiträge oder mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen nicht
nur geringfügig im Zahlungsverzug, so kann Sky bei Fortdauer der Zahlungsverpflichtung die Sehberechtigung
bis zur vollständigen Nacherfüllung des Zahlungsverzuges entziehen und/oder die Inanspruchnahme weiterer
Leistungen (z. B. Sky Select und Sky Select+) solange verweigern. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt neben dem Recht zum Entzug der Sehberechtigung unberührt. Kündigt Sky das Abonnement
nach entsprechender Abmahnung im Fall sonstiger Leistungspflichtverletzungen des Abonnenten
oder Fristsetzung zur Nacherfüllung im Fall des Zahlungsverzugs, ist der Abonnent zur Zahlung eines pauschalisierten
Schadenersatzes statt der Leistung in Höhe der Abonnementbeiträge für die vertragliche Restlaufzeit
abzüglich einer fünfprozentigen Abzinsung verpflichtet. Den Parteien bleibt es unbenommen nachzuweisen,
dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
4.6 Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich im Übrigen nach den sonstigen vertraglichen und gesetzlichen
Bestimmungen.
5 Datenschutz
5.1 Die vom Abonnenten angegebenen personenbezogenen Daten sowie Daten über Art und Häufigkeit seiner
Nutzung der von Sky erbrachten Zusatzdienste werden von Sky sowie ggf. von Dritten, welche in einem Vertragsverhältnis
mit dem Abonnenten stehen, erhoben, gespeichert, genutzt, soweit dies für die Bearbeitung
der Verträge, insbesondere für die Durchführung des Kundenservices sowie die Vergütungsabrechnung, erforderlich
ist, und für Zwecke der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen übermittelt.
5.2 Sofern der Abonnent für die Nutzung der Sky Select- bzw. Sky Select+ Inhalte einen Nachweis über Einzelbuchungen
wünscht, kann er dies schriftlich bei Sky beantragen.
5.3 Zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermitteln Sky und ggf. Dritte während der Laufzeit dieses Abonnementvertrages
Daten über Beantragung, Aufnahme und Beendigung der Verträge an Wirtschaftsauskunfteien (derzeit
die InfoscoreConsumer Data GmbH) und erhalten Bonitätsauskünfte über den Abonnenten.
6 Vertragsdauer/Kündigung
6.1 Der Abonnementvertrag hat die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich automatisch jeweils wieder um weitere
12 Monate. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der
ersten festen Laufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt werden. Die Kündigung
bedarf der Schriftform nebst Unterschrift.
Soweit eine Verlängerung zu erhöhten Preisen erfolgt, wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens
1 Monat vor dem Beginn der neuen Vertragslaufzeit über die Preiserhöhung informieren. Der Abonnent ist
berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Sky
wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss
Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zugehen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht
keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung der SmartCard.
Die Freischaltung erfolgt in der Regel durch telefonische Aktivierung durch den Abonnenten bzw. bei Buchung
einer Installationsdienstleistung durch den Installateur im Auftrag des Abonnenten.
Die Freischaltung erfolgt jedoch automatisch spätestens 1 Tag nach Vertragsschluss, wenn das Abonnement
im Fachhandel geschlossen wird, und spätestens 2 Wochen nach Vertragsschluss bei Abschluss über alle sonstigen
Vertriebswege (Online, Telefon, Haustür etc.). Eine automatische Freischaltung erfolgt nicht, bevor Sky
dem Abonnenten die für den Programmempfang erforderlichen Geräte (wie z. B. SmartCard und ggf. Digital-
Receiver) zur Verfügung gestellt hat.
6.2 Der Abonnent ist jederzeit während der Vertragslaufzeit berechtigt, ein „Upgrade“ (Erweiterung) seines Abonnementumfangs
vorzunehmen. Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs ist jeweils zum Ende
der Vertragslaufzeit zulässig und muss bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung Sky mitgeteilt werden.
6.3 Eine außerordentliche Kündigung seitens des Abonnenten wegen eines vollständigen Programmausfalls ist in
jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage, oder wenn eine Unterbrechung
aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununterbrochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich
nicht um den Zeitraum der Unterbrechung.
6.4 Ist Sky aufgrund von lizenzrechtlichen bzw. technischen Gründen nicht mehr in der Lage, dem Abonnenten
einzelne Kanäle, Programmpakete oder Programmkombinationen zur Verfügung zu stellen, ist Sky mit einer
Kündigungsfrist von 14 Tagen berechtigt, den Abonnementvertrag für die betroffenen einzelnen Kanäle, Programmpakete
oder Programmkombinationen außerordentlich zu kündigen.
6.5 Sky ist nicht verantwortlich für Störungen bzw. Unterbrechungen der geschuldeten Leistungen aufgrund von
höherer Gewalt, d. h. für Umstände die nicht dem Einflussbereich von Sky unterliegen. Dies sind z. B. Erdbeben,
Überschwemmungen, Feuer und andere Naturkatastrophen sowie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbietern,
Stromversorgern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter.
7 Übertragung an Dritte
7.1 Sky ist berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen den Abonnenten sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus
dem Abonnementvertrag ohne Zustimmung des Abonnenten an Dritte zu übertragen. Im Falle der Übertragung sämtlicher
Rechte und Pflichten ist der Abonnent berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit
der Übertragung zu kündigen.
7.2 Der Abonnent darf seine Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag nicht ohne Genehmigung von Sky
an Dritte übertragen.
8 Schlussvereinbarungen
8.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Abonnementvertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des
Abonnementvertrages im Übrigen unberührt.
8.2 Sky kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern.
Widerspricht der Abonnent der Änderung nicht innerhalb der von Sky gesetzten Frist, gilt die Änderung als
genehmigt. Sky weist den Abonnenten in der Änderungsankündigung auf diesen Umstand hin.
Über Kabel BW
Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Im Breitspiel 2–4, 69126 Heidelberg, St.-Nr. 35041/21307; Postanschrift: Kabel BW Kunden Service Center, Postfach 10 32 20, 69022 Heidelberg; Konto:
Postbank Saarbrücken (BLZ 590 100 66), Kto.-Nr. 16 62 62 660; Handelsregister: AG Mannheim HRA 701184. Sitz der Gesellschaft: Heidelberg, Ust.-IdNr. DE 814893476; Komplementär: Kabel Baden-
Württemberg Verwaltungs-GmbH, AG Mannheim HRB 337469. Sitz der Gesellschaft: Heidelberg; Geschäftsführer: Harald Rösch (Vorsitzender), Uwe Bärmann, Christoph Nieder, Dr. Holger Püchert
Schnell-Service
Jetzt Verfügbarkeit
prüfen!
Gibt es
CleverKabel
auch bei mir?
Fragen Sie Ihre aktuelle Senderbelegung ab.
TV-Programm (EPG)Info - Downloads |
|
| Möchten Sie sich Info Broschüren ausdrucken? Hier können Sie sich die Broschüren zu den aktuellen Produkten downloaden. Zu den Downloads |
|
Häufige Fragen (FAQ)
Newsletter - Jetzt abonnieren!
News, Infos & exklusive Angebote!Kabel BW vor Ort
Finden Sie Kabel BW in Ihrer Nähe