Zusagen zum Zusammenschluss zwischen Unitymedia & Kabel BW
Außerordentliches Kündigungsrecht für Gestattungsverträge
Folgenden Vertragspartnern räumt Kabel BW ein außerordentliches Kündigungsrecht hinsichtlich
eines derzeit gültigen Gestattungsvertrages ein:
Anlage 2 (PDF, 0,03MB)
Aufgabe von Exklusivitätsrechten
Bei Kabel BW Kunden mit Gestattungsverträgen oder anderen Verträgen, die eine Regelung beinhalten,
wonach Kabel BW ein exklusives Recht zur Versorgung der von dem Vertrag umfassten Wohneinheiten mit
Rundfunk-, Internet- und/oder Telefoniediensten hat, das sich über das konkrete, von Kabel BW genutzte
Koaxial-Hausverteilnetz hinaus auf andere Infrastrukturen (z.B. alternative Koaxial-Hausverteilnetze
oder FTTH) erstreckt, wird eine solche Regelung hiermit rückwirkend zum 01.01.2012 aufgehoben.
Das Exklusivrecht von Kabel BW in Bezug auf die Versorgung der von dem Vertrag umfassten Wohneinheiten
mit Rundfunk-, Internet- und/oder Telefoniediensten entfällt damit zum 01.01.2012.
Verwendetes Kundenanschreiben:
Anlage 4 (PDF, 1,3MB)
Aufgabe von Eigentum an dem Hausverteilnetz und Verzicht auf Rückbaurechte am Koax-Hausverteilnetz nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit
Kabel BW Kunden mit Gestattungsverträgen oder anderen Verträgen, die eine Regelung beinhalten,
wonach Kabel BW nach Ablauf der im Zusammenhang mit dem erstmaligen Vertragsabschluss oder im Zuge
einer Netzmodernisierung vereinbarten Mindestvertragslaufzeit Eigentümerin des Koaxial-Hausverteilnetzes
bleibt, wird eine solche Regelung hiermit mit Wirkung zum 01.01.2012 durch die Regelung ersetzt, dass das
Eigentum an dem Koaxial-Hausverteilnetz nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch und unentgeltlich
an den Kunden übergeht. Darüber hinaus verzichtet Kabel BW auf jegliches Recht zur Entfernung des
Koaxial-Hausverteilnetzes nach Ablauf der im Zusammenhang mit dem erstmaligen Vertragsabschluss oder im Zuge einer
Netzmodernisierung vereinbarten Mindestvertragslaufzeit.
Verwendetes Kundenanschreiben:
Anlage 5 (PDF, 1,3MB)
